Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return: Können Anleger Ende 2014 noch Schadensersatz fordern?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return: Können Anleger Ende 2014 noch Schadensersatz fordern?
25.11.2014212 Mal gelesen
Der offene Fond Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return ist seit Monaten in der Abwicklung. Können Anleger, die sich nach wie vor nicht mit der Schließung und dem späteren Aus des Fonds abfinden möchten, jetzt noch Ansprüche geltend machen?

Vor etwa einem Jahr - im Dezember 2013 wurde das Schicksal des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P (WKN: SEB1AB, ISIN: DE000SEB1AB7) besiegelt. Es wurde seitens der Fondsverwaltung beschlossen, dass der offene Dachfonds nach der Schließung nicht wieder öffnen wird, sondern abgewickelt wird. Da nicht jeder Anleger sich damit abfinden möchte, wandten sich auch im Jahr 2014 noch etliche Anleger der Santander Vermögensverwaltungsfonds an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, um sich bezüglich ihrer rechtlichen Optionen zu erkundigen.

 

Bei diesen Anfrage ist nicht Liquidation, sondern auch immer wieder die Schließung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P ein Thema. Zum einen, weil nicht wenige Anleger seinerzeit von der Schließung überrascht wurden, und zum anderen weil der Bundesgerichtshof im Jahr 2014 ein grundlegendes Urteil zum Thema Schadensersatz und Schließung offener Fonds fällte.     

Wenn Anleger, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return investierten, wissen möchten, ob sie Schadensersatz - insbesondere wegen möglicher Defizite bei einer "Umschichtungsberatung" aus einer SEB Vermögensverwaltung - fordern können, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return (bzw. in eine SEB Vermögensverwaltung) investierten.

 

Auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich weitere Informationen zu dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P und dessen Schwesterfonds.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

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