Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren: Ohne klares Anerkenntnis der Bank droht Verjährung zum 31.12.2014

Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren: Ohne klares Anerkenntnis der Bank droht Verjährung zum 31.12.2014
21.11.2014320 Mal gelesen
Banken erklären Kunden schriftlich, sie wollen Ansprüchen auf Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren "proaktiv nachkommen"- Ohne klares Anerkenntnis oder Verzicht auf die Einrede der Verjährung durch die Bank droht Verjährung zum 31.12.2014

Einige Bankkunden haben der Kanzlei ARES Rechtsanwälte berichtet, dass ihre Bank die Rückzahlungsansprüche auf zu Unrecht bezahlte Kreditbearbeitungsgebühren nicht oder nur unvollständig erfüllt hat. Nach Mitteilung der Darlehensnehmer erhielten sie zunächst nur ein Schreiben, mit dem die Bearbeitung des Rückzahlungsbegehrs zwar angekündigt, gleichzeitig aber der Anspruch nicht eindeutig anerkannt wurde. So hieß es zum Beispiel in einem der Schreiben, man werde dem geltend gemachten Anspruch "proaktiv nachkommen", die Erstattung nehme jedoch einige Zeit in Anspruch.

Brief an die Bank hemmt die Verjährung nicht

Viele Darlehensnehmer denken, dass ein Brief an die Bank, mit dem die Forderung auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren geltend gemacht wird, die Verjährung hemmen würde. Dies ist nicht der Fall. Nur ein ausdrückliches Anerkenntnis des Anspruchs durch die Bank oder der Verzicht auf die Einrede der Verjährung beseitigt das Risiko der Verjährung. Liegt kein eindeutiges Zugeständnis der Bank vor, lässt sich die Verjährung nur per Mahnbescheid oder über ein Schlichtungs- oder Ombudsmannverfahren oder die Erhebung einer Klage sicher hemmen.

Zusagen der Bearbeitung der Anfrage ist nicht immer ein verjährungshemmendes Anerkenntnis

Wer ein Schreiben der Bank erhalten hat, mit dem diese eine Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ankündigt oder erklärt, man werde dem Anspruch "proaktiv nachkommen", sollte sich bewusst sein, dass mit diesem Schreiben kein sicherer Schutz vor der möglichen Verjährung zum 31.12.2014 besteht. Einem Anspruch "nachzukommen", bedeutet nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte nicht zwingend, dass der Anspruch auch anerkannt wird. Auch einem Anspruch, den man nicht anerkennt, kann man nachkommen.

Auch ein möglicher zusätzlicher Hinweis in dem Schreiben der Bank, dass eine Klage zur Verjährungshemmung nicht notwendig sei, ändert an dieser Einschätzung nichts. Schließlich lässt sich die Verjährung nicht nur mit einer Klage hemmen. Wie bereits dargestellt, gibt es neben einer Klage verschiedene Möglichkeiten, die Verjährung zu hemmen.

Keine Rückzahlung vor dem 31.12.2014 oder Zahlung ohne Nutzungsentschädigung?

Ist keine vollständige Zahlung bis zum 31.12.2014 erfolgt, läuft der Darlehensnehmer Gefahr, alle bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht bedienten Ansprüche durch Eintritt der Verjährung zu verlieren. Zahlt die Bank nach dem 31.12.2014 nicht oder nur teilweise (z.B. ohne Nutzungsersatz), so dürfte es aufgrund der eingetretenen Verjährung schwierig sein, die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Anleger sollten daher möglichst frühzeitig verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.

Die Anwälte der Kanzlei ARES Rechtsanwälte, mit Sitz in der Finanzmetropole Frankfurt am Main, sind spezialisiert auf die Vertretung von Bankkunden und Kapitalanlegern. Gerne beraten wir Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

http://ares-recht.de/news/2014/11/rueckzahlung-von-kreditbearbeitungsgebuehren-ohne-anerkenntnis-der-bank-droht-verjaehrung/