MPC Leben plus spezial V erfordert Risikobereitschaft: Was können Anleger fordern, wenn sie falsch beraten wurden?

MPC Leben plus spezial V erfordert Risikobereitschaft: Was können Anleger fordern, wenn sie falsch beraten wurden?
19.11.2014193 Mal gelesen
Lebensversicherungsfonds sind Beteiligungen an unternehmerischen Gesellschaften, die von ihren Anlegern entsprechende Risikobereitschaft fordern. Was können Bank- und Sparkassenkunden unternehmen, wenn sie sich fragen, ob sie sich an der richtigen Kapitalanlage beteiligten?

Vor einigen Jahren fanden sich Lebensversicherungsfonds in den Empfehlungen zahlreicher Bank- und Sparkassenberater für ihre Kunden wieder. Auch der Fonds MPC Leben plus spezial V wurde Anlegern empfohlen. Doch anders als der Investitionsgegenstand vermuten lässt, erfordert eine geschlossene Beteiligung Risikobereitschaft bei den Anlegern. Eine Beteiligung an der MPC Rendite-Fonds Leben plus spezial V GmbH & Co. KG ist mehr ist als eine bloße Kapitalanlage.

 

Doch nicht jeder Anleger, der den MPC Leben plus spezial V zeichnete, wünschte die Beteiligung an einer unternehmerischen Kommanditgesellschaft. Waren einem Anleger bei der Zeichnung die unternehmerischen Eigenschaften eines geschlossenen Fonds unbekannt, dann stellt sich die Frage, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Insbesondere dann, wenn sie auf der Suche nach einer sicheren oder sicherheitsorientierten Kapitalanlage waren.

 

Defizite und Fehler bei Anlageberatung sind Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche

                                      

Rät Sparkassen- oder Bankberater zu einer bestimmten Kapitalanlage, dann muss diese Empfehlung zwei grundlegende Anforderungen erfüllen. Grob umrissen muss eine ordnungsgemäße Anlageberatung folgendes leisten: Zunächst muss eine Kapitalanlage zu den Wünschen des Anlegers "passen". In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über Eigenschaften und auch die Risiken der vorgeschlagenen Kapitalanlage informieren. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden - die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

 

Wenn Anleger des MPC Leben plus spezial V Zweifel haben, ob sie seinerzeit ordnungsgemäß beraten wurden, sollte sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Es kann dann ausgelotet werden, ob das individuelle Anlageberatungsgespräch Defizite aufwiese. Mehr Informationen zum Thema Lebensversicherungsfonds sowie den MPC-Lebensversicherungsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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