KGAL PropertyClass Österreich 4: Fehler bei Anlageberatung lösen Schadensersatzansprüche aus

KGAL PropertyClass Österreich 4: Fehler bei Anlageberatung lösen Schadensersatzansprüche aus
19.11.2014272 Mal gelesen
Geschlossene Immobilienfonds fordern von ihren Anlegern – trotz Sachwertinvestition – Risikobereitschaft, da es sich um Beteiligungen an Unternehmen handelt. Wenn Anleger nicht über diese besondere Eigenschaft ihrer Kapitalanlage informiert wurden, dann stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

Der geschlossene Immobilienfonds KGAL Property Class Österreich 4 ist einer der zahlreichen Immobilieninvestitionen, die von Banken und Anlageberatern deren Kunden empfohlen wurden. Doch anders als der Investitionsgegenstand Immobilie vermuten lässt, handelt es sich bei der MALDEN Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG nicht "nur" um eine Kapitalanlage. Vielmehr ist die geschlossene Beteiligung eine Kommanditgesellschaft. Schon aufgrund der unternehmerischen Natur ist der Fonds KGAL PropertyClass Österreich 4 keine Kapitalanlage für Anleger, die Sicherheit bzw. absolut verlässliche Renditen suchten.

 

Daher eignet sich der Fonds KGAL PropertyClass Österreich 4 nicht an jeden Anleger empfohlen werden, sondern nur wenn bei einer entsprechenden Risikobereitschaft. Doch was können Anleger unternehmen, wenn sie nicht risikobereit waren und sie dennoch an der MALDEN Grundstücksgesellschaft beteiligt sind? In solchen Fällen sollte die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden. Denn in Anlageberatungen können Fehler passieren, die Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung zeichnet sich - grob umrissen - durch zwei Schritte aus. Zunächst muss sich eine Anlageempfehlung an den Wünschen des Kunden orientieren (anlegergerechte Beratung). Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die - passenderweise empfohlene - Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen (objektgerechte Beratung)? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen ein umfassendes Bild der Kapitalanlage zeichnen. Hierzu zählen jene Risiken, die aus der gesellschaftsrechtlichen Natur herrühren. An erster Stelle sind hier Verlustrisiken zu benennen.

  

Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, dann stehen Schadensersatzansprüche der Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung im Raum. Wenn Anleger des hinsichtlich ihrer KGAL PropertyClass Österreich 4 das Gefühl habe, dass sie in der Anlageberatung nicht zutreffend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dann kann anhand einer Überprüfung des Einzelfalls ausgelotet werden, welche rechtlichen Optionen den Anlegern offen stehen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in diesen oder und andere Immobilienfond der KGAL/ALCAS investierten.

 

Weitere Informationen zu KGAL Immobilienfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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