Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Kann 2014 noch Schadensersatz gefordert werden

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Kann 2014 noch Schadensersatz gefordert werden
19.11.2014192 Mal gelesen
Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P wurde bereits vor einigen Monaten vom endgültigen Aus ereilt. Doch auch Ende 2014 gibt es nach wie vor Anleger, die sich fragen, ob sie Schadensersatz fordern können.

Der Entschluss, den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P aufzulösen, wurde vor rund einem Dreivierteljahr getroffen. Seit Anfang des Jahres 2014 befindet sich der offene Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P in der Abwicklung. Doch nach wie vor haben sich noch nicht alle betroffenen Anleger mit dem endgültigen Aus abgefunden. Dies zeigt sich auch daran, dass mehrere Monate nach dem Auflösungsbeschluss nach wie vor Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (und auch der Schwesterfonds) an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wenden und wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

 

Bei der Prüfung, ob Anleger Schadensersatz fordern können, kommt der Anlageberatung bzw. der "Überführungsberatung" aus einer SEB Vermögensverwaltung eine besondere Bedeutung zu. Denn nicht wenige Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P wurden von der Schließung des Fonds Anfang 2012 überrascht. Dies und die hieran anknüpfenden weitere Entwicklung, ließen bei so manchem Anleger Zweifel an der Anlageberatung bzw. Überführungsberatung aus einer SEB Vermögensverwaltung wach werden. Dass es bei solchen Zweifeln Ansatzpunkte für Schadensersatz wegen Beratungsfehlern gibt, hat der Bundesgerichtshof im April 2014 bestätigt. Die zentrale Begründung des Gerichts lautete, dass die Schließung eines offenen Fonds eine Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit sei. Über solche grundlegenden Eigenschaften sei in einer Anlageberatung einzugehen.

 

Wie sich die höchstrichterliche Begründung erahnen lässt, kommt es bei Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern auf das individuelle Beratungsgespräch an. Erst durch eine Überprüfung der konkreten Anlageberatung kann ausgelotet werden, wie die Chancen stehen. Wenn Anleger, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investierten, wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (bzw. in eine SEB Vermögensverwaltung) investierten.

 

Weitere Informationen zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs, dem Dachfonds sowie dessen Schwesterfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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