LG Dortmund zu Kreditbearbeitungsgebühren: Auch für Verträge vor 2004 kann die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert werden – Verjährung 31.12.2014

LG Dortmund zu Kreditbearbeitungsgebühren: Auch für Verträge vor 2004 kann die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert werden – Verjährung 31.12.2014
17.11.2014302 Mal gelesen
Nach Ansicht des LG Dortmund kann auch für Darlehensverträge, die vor dem Jahre 2004 abgeschlossen worden sind, eine zu Unrecht erhobene Kreditbearbeitungsgebühr bis 31.12.2014 zurückgefordert werden.

Wie das LG Dortmund mit Beschluss vom 27. September 2013 (Az. 3 S 6/13) festgestellt hat, kommt es für die Verjährung der Rückforderung von zu Unrecht erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages an, sondern auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung dieser Gebühren. Anders als von den betroffenen Banken gerne angeführt, zahlt der Darlehensnehmer die Kreditbearbeitungsgebühren, nach der Auffassung des LG Dortmund, nicht schon mit den ersten Darlehensraten, sondern erst mit den Schlussraten.

Nach Ansicht des Gerichts kommt es für die Verjährung der Rückforderungsansprüche also darauf an, wann die letzten Raten bezahlt wurden. Sind seit der Zahlung der letzten Raten noch keine 10 Jahre vergangen, so kann der Darlehensnehmer seine bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren noch immer zurückfordern. Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen zu Unrecht erhobener Kreditbearbeitungsgebühren innerhalb der letzten 10 Jahre tritt nach der gerade ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14), für alle Ansprüche bis 2011, erst zum 31.12.2014 ein.

Darlehensnehmer sollten daher vorsorglich aktiv werden, um Ihre möglichen Ansprüche vor der drohenden Verjährung zu bewahren. Gerne beraten wir auch Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten, Ihre Ansprüche erfolgreich gegenüber der Bank durchzusetzen und leiten für Sie, soweit notwendig, verjährungshemmende Maßnahmen ein.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte mit Sitz in der Finanzmetropole Frankfurt am Main, ist spezialisiert auf die Durchsetzung der Rechte von Bankkunden und Kapitalanlegern. Nehmen Sie unverbindlich zu uns Kontakt auf.

http://ares-recht.de/news/2014/11/kreditbearbeitungsgebuehren-vor-2004-koennen-zurueckgefordert-werden/