MPC Leben plus V – Was können Anleger unternehmen, die an ihrer Beteiligung zweifeln?

MPC Leben plus V – Was können Anleger unternehmen, die an ihrer Beteiligung zweifeln?
13.11.2014395 Mal gelesen
Die Entwicklung des Lebensversicherungsfonds MPC Leben plus V ist für die Anleger alles andere als erfreulich. Was können betroffene Anleger unternehmen, wenn sie an die einstigen Anpreisungen in der Anlageberatung erinnern und sich fragen, ob sie seinerzeit fehlerhaft beraten wurden?

Lebensversicherungsfonds befinden sich im Portfolio zahlreicher Sparkassen- und Bankenkunden. Dass eine Investition in Lebensversicherungen kein Garant für Renditen ist, mussten die Anleger verschiedener Lebensversicherungsfonds bereits erfahren. Ausfallende Ausschüttungen und Probleme mit der Policenverwaltungsgesellschaft zählen zu den Problemen, mit welchen sich die Anleger des Fonds MPC Leben plus V bislang auseinandersetzen mussten. Jedoch stellen diese Ereignisse für die meisten Anleger ein geringeres Problem dar als der prognostizierte Kapitalverlust von rund 20%.

 

Die Entwicklung des MPC Leben Plus V belegt, dass eine geschlossene Beteiligung keine "sichere" Kapitalanlage ist. Denn es handelt sich um eine unternehmerische Kommanditgesellschaft, wie sich schon dem vollständigen Name MPC Rendite-Fonds Leben plus V GmbH & Co. KG entnehmen lässt. Doch diese grundlegende Eigenschaft der geschlossenen Beteiligung war nicht jedem Anleger bekannt, der sich am Fonds MPC Leben plus V beteiligte. Stattdessen teilen Anleger des Öfteren mit, dass von einer "sicheren" Kapitalanlage die Rede gewesen sei. Dies zeigte sich bei Beratungen von Anlegern dieses Fonds (und auch weitere MPC-Lebensversicherungsfonds) durch Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Wurde einem Anleger der MPC Leben plus V mit solchen oder ähnlichen Beschreibungen empfohlen und blieben dem Anleger die unternehmerischen Eigenschaften eines geschlossenen Fonds unbekannt, dann stellt sich die Frage, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen bestimmte Anforderungen von den Sparkassen- oder Bankberatern oder auch freien Anlageberatern erfüllt werden. Zunächst muss eine Kapitalanlage zu den Wünschen des Anlegers "passen". In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über Eigenschaften und auch die Risiken der vorgeschlagenen Kapitalanlage informieren. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden - die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

 

Wenn Anleger des MPC Leben plus V Zweifel haben, ob sie seinerzeit ordnungsgemäß beraten wurden, sollte sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Es kann dann ausgelotet werden, ob das Anlageberatungsgespräch fehlerbehaftet war oder nicht und ob ggf. Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.

 

Mehr Informationen zu MPC-Lebensversicherungsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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