Cross-Currency-Swaps (CCS) in Schweizer Franken sorgen für erhebliche und ruinöse Verluste

28.10.2014 223 Mal gelesen
Cross-Currency-Swaps mit Schweizer Franken als Kreditwährung waren insbesondere in den Jahren 2006 bis 2008 beliebte Derivate, die Banken, unter anderem die HypoVereinsbank, ihren TOP-Kunden als sogenannte „Zinsoptimierungsgeschäfte“ verkauft hatten.

Die in Aussicht gestellte "Zinsoptimierung" trat jedoch nicht ein. Stattdessen entwickelten sich diese Geschäfte zu einem finanziellen Fiasko. Wer von Seiten der Spezialisten der Bank nicht rechtzeitig den Ausstieg aus diesen Geschäften nahegelegt bekam, geriet aufgrund der Entwicklung des Wechselkurses EUR/CHF in einen Abwärtsstrudel, der einen Ausstieg aus dem Swapgeschäft aufgrund des enormen negativen Marktwerts unmöglich machte.

Aus früheren VIP-Kunden werden sanierungsbedürftige Problemkunden

"Zahlreichen Swapkunden, zu denen nicht nur Freiberufler und mittelständische Betriebe, sondern auch vermögende Privatkunden und Kommunen zählen und die sich derzeit hilfesuchend an uns wenden, ist eine vorzeitige Auflösung des Swapgeschäfts durch Zahlung des aktuellen negativen Marktwerts finanziell nicht möglich", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. "Aus diesem Grund sind derzeit viele der früheren TOP-Kunden heute nicht mehr gern gesehene und hofierte VIP-Kunden der Bank, sondern Personen und Unternehmen, für die bankenintern die Sanierungsabteilung und die Problemkundenbetreuer zuständig sind."

Kanzlei Dr. Greger & Collegen rät Geschädigten, Swap-Verluste nicht zu akzeptieren

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und den strengen Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur Reichweite der Aufklärungspflicht der Banken sieht die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für swapgeschädigte Bankkunden sehr gute Möglichkeiten, den aus derartigen Wettgeschäften bereits erlittenen finanziellen Schaden ersetzt zu bekommen bzw. die negativen Marktwerte aktuell noch laufender Swapgeschäfte nicht ausgleichen zu müssen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Swapgeschädigte vertritt, rät den betroffenen Bank- und Sparkassenkunden unbedingt zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzan-sprüche zu verlieren. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits bundesweit eine Vielzahl swapgeschädigter Bank- und Sparkassenkunden bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen konnte, steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.