Deutsche Forfait AG: Restrukturierung zu Lasten der Anleihegläubiger ?

Deutsche Forfait AG: Restrukturierung zu Lasten der Anleihegläubiger ?
16.10.2014220 Mal gelesen
Das Eigenkapital der Gesellschaft könnte bis Ende 2014 vollständig aufgezehrt sein. Die Gesellschaft spricht von Restrukturierung und sieht auch die Anleihegläubiger in der Pflicht.

Der Deutschen Forfait AG läuft die Zeit weg. Nach Aufnahme der Gesellschaft in die Sanktionsliste der Office of Foreign Asset Control (OFAC) im Februar 2014 könnte das Eigenkapital von aktuell EUR 2,2 Mio. (Ende 2013 EUR 10,6 Mio.) nach Auffassung der Gesellschaft bis Ende 2014 endgültig aufgezehrt sein und der Fortbestand auf dem Spiel stehen. Für eine Sanierung durch "frisches Geld" erachtet es die Gesellschaft als notwendig, dass Fremdkapitalgeber einen Sanierungsbeitrag erbringen. Davon werden nach einem Bericht des Handelsblatts auch die Anleihegläubiger betroffen sein.

Bisherige Bemühungen der Gesellschaft, wieder von der Sanktionsliste gestrichen zu werden, blieben erfolglos. Angesichts der "Schwere der Verstöße" seien nach Auffassung des OFAC weitere Untersuchungen für ein Delisting notwendig. Die OFAC wirft der Deutsche Forfait AG vor, Ölgeschäfte mit der National Iranian Oil Company ermöglicht zu haben, die von der US-Regierung seit 2012 wegen des Vorwurfs der finanziellen Unterstützung der iranischen Revolutionsgarde sanktioniert werden. Seit dem OFAC-Sanktionslisting im Februar 2014 kann die AG kein Neugeschäft mehr generieren. Der Verkauf von Handelsforderungen sei nicht mehr möglich.

Nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte GbR wird eine Sanierung nur bei einem rechtzeitigen Delisting von der OFAC-Liste möglich sein, anderenfalls erweist sich ein "Turnaround" aufgrund der erheblichen Reputationsverluste der AG als eher unwahrscheinlich. Darüber hinaus sieht die ARES Rechtsanwälte GbR nun auch den Aufsichtsrat in der Pflicht, eine mögliche Haftung des Vorstands zu prüfen. Bereits Ende Februar 2014 räumte der Vorstand Herr Ulrich Wippermann seine Posten, um ein Delisting zu beschleunigen. Laut Geschäftsbericht 2012 hatte die Gesellschaft bereits im Jahr 2012 Geschäftsaktivitäten im Iran entfaltet. In Anbetracht der US-Sanktionen im selben Jahr sind Pflichtverletzungen des Vorstands sowie Prospekthaftungsansprüche im Hinblick auf Sanktionen und einen Reputationsverlust für die AG nicht auszuschließen.