König & Cie. Renditefonds 56 MT King Ernest – Insolvenzantrag

König & Cie. Renditefonds 56 MT King Ernest – Insolvenzantrag
07.10.2014651 Mal gelesen
Die Probleme beim König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I reißen nicht ab. Für die Gesellschaft des Tankers MT King Ernest wurde am Amtsgericht Meppen Antrag auf Insolvenz gestellt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger des König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I dürften zwar schon Kummer gewöhnt sein, da der Fonds bereits 2011 in Schwierigkeiten steckte und saniert werden musste, doch jetzt erreichen sie erneut schlechte Nachrichten. Denn nicht nur über die Gesellschaft des Tankers MT King Ernest, sondern auch über die Gesellschaft des Tankers MT King Everest wurde am Amtsgericht Meppen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Damit stehen beide Tanker des Fonds vor dem Aus und die Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.

Damit es nicht so weit kommt, können sich die betroffenen Anleger auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Denn im Zuge einer anleger- und anlagegerechten Beratung hätten die Anleger über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition umfassend aufgeklärt werden müssen. Diese Risiken reichen von sinkenden Charterraten über lange Laufzeiten, erschwerter Handelbarkeit der Anteile bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes. Dennoch wurden erfahrungsgemäß Schiffsfonds auch immer wieder an ausdrücklich sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die zum Beispiel eine Kapitalanlage zum Aufbau einer Altersvorsorge wollten. In solchen Fällen einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Schadensersatzansprüche sind auch dann entstanden, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen nicht offen gelegt haben. Dazu sind sie nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH aber verpflichtet, damit der Kunde die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank beurteilen zu können und sich erst dann entscheidet, ob er sich an dem Fonds beteiligen möchte.

Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorliegt, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden.

http://www.grprainer.com/Koenig-Cie-Schiffsfonds.html