Future Business KGaA – Gemeinsamer Vertreter der Orderschuldverschreibungen will Gleichbehandlung der Genussrechtsgläubiger verhindern

Future Business KGaA – Gemeinsamer Vertreter der Orderschuldverschreibungen will Gleichbehandlung der Genussrechtsgläubiger verhindern
02.10.2014370 Mal gelesen
Rechtsanwalt Christian Gloeckner, der Gemeinsame Vertreter von Orderschuldverschreibungsgläubigern, kündigt an, sich juristisch gegen eine Gleichbehandlung der Genussrechtsgläubiger mit Orderschuldverschreibungsgläubigern zur Wehr setzen zu wollen.

Bereits bevor Genussrechtsgläubiger der Future Business KGaA ihre Forderungen im Insolvenzverfahren der Future Business KG aA überhaupt anmelden können, regt sich bei der Gläubigergruppe der Orderschuldverschreibungsgläubiger Widerstand gegen eine Beteiligung der Genussrechtsgläubiger am Insolvenzvermögen. So kündigte der Gemeinsame Vertreter von Orderschuldverschreibungsgläubigern Rechtsanwalt Christian Gloeckner bereits jetzt an, sich juristisch gegen eine Gleichbehandlung der Genussrechtsgläubiger mit Orderschuldverschreibungsgläubigern zur Wehr setzen zu wollen. Dies verlautbarte der Rechtsanwalt aus Nürnberg in einem Interview mit dem Internetprotal FONDS professionell.

Nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte fehlen Herrn Glöckner allerdings tragfähige Argumente für seine Rechtsauffassung. "Engagement im Sinne einer Gläubigergruppe zeigt sich nicht darin, dass man aussichtslose Verteilungskämpfe auf Kosten aller anzettelt." meint Rechtsanwalt Philipp Neumann der ARES Rechtsanwälte, der sich als Gemeinsamer Vertreter der Genussrechtsgläubiger am 08.10.2014 zur Wahl stellt.

Nach Auffassung des Rechtsanwalts Gloeckner sind die Genussrechte nachrangig zu behandeln und die Genussrechtsgläubiger mithin nicht am verbleibenden Vermögen zu beteiligen. Ein durch den Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler in Auftrag gegebenes Gutachten spricht sich hingegen gegen einen Nachrang der Genussrechte aus. Nach Prüfung der ARES Rechtsanwälte ist das Gutachtenergebnis zugunsten der Genussrechtsgläubiger zutreffend.

"Erster Schritt zur Sicherung ihrer Ansprüche ist für die Genussrechtsgläubiger nun die Wahl eines eigenen Gemeinsamen Vertreters, der sich juristisch auf Augenhöhe für die Interessen der Genussrechtsgläubiger einsetzen kann und diese auch durchsetzt." erläutert Rechtsanwalt Philipp Neumann seine Kandidatur. Der Gläubigerversammlung am 08.10.2014 dürfte daher besondere Bedeutung zukommen und jeder Genussrechtsinhaber sollte von seinem Stimmrecht Gebrauch machen.

http://ares-recht.de/future-business-kgaa/