WealthCap / HVBFF Life Britannia 1 – Lebensversicherungsfonds eignen sich nicht für jeden Anleger

WealthCap / HVBFF Life Britannia 1 – Lebensversicherungsfonds eignen sich nicht für jeden Anleger
01.10.2014346 Mal gelesen
Geschlossene Fonds erfordern Risikobereitschaft und passen daher nicht zu jedem Anleger. Was können Anleger des Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia 1 unternehmen, wenn sie Zweifel hegen, ob sie die „richtige“ Kapitalanlage haben? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die geschlossene Beteiligung WealthCap bzw. HVBFF Life Britannia investiert - wie schon der Name erahnen lässt - in britische Lebensversicherungen. Doch obwohl der Fonds in Lebensversicherungen investiert, muss ein Anleger für die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds bereit sein, Risiken einzugehen.  Denn die HVBFF Life Britannia GmbH & Co. Erste KG ist ein Unternehmen mit den entsprechenden Risiken. Daher eignet sich der Lebensversicherungsfonds WealthCap / HVBFF Life Britannia nicht für jeden Anleger. Dies sollte Anlegern vor der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds bewusst gewesen sein.

 

Und auch Bankberater mussten dies bei Anlageempfehlung beachten. Denn sie müssen ihre Anlageempfehlung an den Wünschen des Anlegers ausrichten. Geschlossene Fonds sind wegen ihrer Risiken beispielsweise keine sicheren Kapitalanlagen. Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen umfassend aufklären. Hierzu zählen jene Risiken, die aus der gesellschaftsrechtlichen Natur herrühren. An erster Stelle sind hier Verlustrisiken zu benennen. Im Fall des WealthCap / HVBFF Life Britannia sind auch auf dessen Besonderheiten hinzuweisen - beispielsweise unterscheiden sich britische und deutsche Lebensversicherungen in grundlegenden Punkten.

 

Geschlossenen Fonds sind unternehmerische Beteiligungen mit den entsprechenden Risiken

 

Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Wenn Anleger des Lebensversicherungsfonds WealthCap / HVBFF Life Britannia das Gefühl habe, dass sie in der Anlageberatung nicht zutreffend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dann kann anhand einer Überprüfung des Einzelfalls ausgelotet werden, welche rechtlichen Optionen den Anlegern offen stehen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in diesen Lebensversicherungsfonds investierten.

 

Weitere Informationen zum Thema Lebensversicherungsfonds und dem Fonds WealthCap / HVBFF Life Britannia befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

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