Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Kann auch noch Monate nach dem endgültigen Aus von Anlegern Schadensersatz gefordert werden?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Kann auch noch Monate nach dem endgültigen Aus von Anlegern Schadensersatz gefordert werden?
30.09.2014247 Mal gelesen
Seit dem endgültigen Aus des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P sind bereits einige Monate verstrichen. Dennoch gibt es auch aktuell noch Anleger, die sich fragen, ob sie Schadensersatz fordern können.

Der Entschluss, den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P aufzulösen, wurde vor rund einem Dreivierteljahr getroffen. Seitdem wird das Vermögen des offenen Fonds liquidiert, was den Anlegern bislang zwei Auszahlungen eingebrachte. Bereits wenige Wochen nach dem Aus des Fonds erhielten die Anleger eine recht hohe Ausschüttung - allerdings fiel die zweite Ausschüttung im Juli 2014 merklich geringer aus. Vielleicht auch aus diesem Grund haben noch nicht alle betroffenen Anleger mit dem Aus abgefunden. Dies zeigt sich auch daran, dass sich nach wie vor Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (und auch der Schwesterfonds) an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wenden und wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

 

Bei der Prüfung, ob Anleger Schadensersatz fordern können, kommt der Anlageberatung bzw. der "Überführungsberatung" aus einer SEB Vermögensverwaltung eine besondere Bedeutung zu. Denn nicht wenige Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P wurden von der Schließung des Fonds Anfang 2012 überrascht. Dies und die hieran anknüpfenden weitere Entwicklung, ließen bei so manchem Anleger Zweifel an der Anlageberatung bzw. Überführungsberatung aus einer SEB Vermögensverwaltung wach werden. Dass es bei solchen Zweifeln Ansatzpunkte für Schadensersatz wegen Beratungsfehlern gibt, hat der Bundesgerichtshof im April 2014 bestätigt. Die zentrale Begründung des Gerichts lautete, dass die Schließung eines offenen Fonds eine Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit sei. Über solche grundlegenden Eigenschaften sei in einer Anlageberatung einzugehen.

 

Wie sich die höchstrichterliche Begründung erahnen lässt, kommt es bei Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern auf das individuelle Beratungsgespräch an. Erst durch eine Überprüfung der konkreten Anlageberatung kann ausgelotet werden, wie die Chancen stehen. Wenn Anleger, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investierten, wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (bzw. in eine SEB Vermögensverwaltung) investierten.

 

Weitere Informationen zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs, dem Dachfonds sowie dessen Schwesterfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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