Mit Beschlüssen vom 16.09.2014 und 17.09.2014 wurde nun jedoch das vorläufige Insolvenzverfahren über beide Schiffe eröffnet. Den Anlegern des geschlossenen Schiffsfonds, die insgesamt ca. EUR 37 Mio. in die beiden Schiffe investierten, droht nun der Verlust ihrer Einlage. Schon seit dem Jahre 2009 wurden die geplanten Ausschüttungen an die Anleger in den Fonds "reinvestiert".
Wer sich mit dem möglichen Verlust seiner Investition nicht abfinden will, sollte prüfen lassen, ob ihm Schadensersatzansprüche zum Beispiel gegen beratende Banken oder Vermittler wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zustehen. Nach Einschätzung von ARES Rechtsanwälte mussten Anleger im Falle des Produktentanker Fonds II - König & Cie. Renditefonds 60 zum Beispiel auf das Totalverlustrisiko, die Abhängigkeit der Ausschüttungen von den Charterraten und die hohen Weichkosten (Vertriebskosten etc.) hingewiesen werden, die die investierte Summe schmälern. Auch eine Empfehlung des Fonds zur Altersvorsorge oder als sichere Kapitalanlage kann nach Ansicht von ARES Rechtsanwälten Schadensersatzansprüche begründen.
Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer Erstberatung hinsichtlich Ihrer möglichen Ansprüche. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.
Mehr Informationen: http://ares-recht.de/faelle/schiffsfonds/