Wer den Vertrag über seine Beteiligung an einem DFO GmbH & Co 2. Deutschlandfonds KG, früher 2. DBVI Deutschlandfonds KG beenden möchte, hat Rückendeckung durch die Entscheidungen des Landgericht Frankfurt/ Oder erhalten(Urteile im Volltext unter http://www.anwaelte-giessen.de). Wegen der bei Vertragsschluss fehlerhaft erteilten Belehrung über das Recht zum Widerruf, ist ein solcher auch heute noch möglich, mit der Folge, dass Anleger von der weiteren Pflicht zur Erbringung Ihrer Einlage frei werden. Derzeit wir intensiv an der Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses gearbeitet, der es Anlegen ermöglichen soll, Ansprüche direkt gegen die den Fonds auflegende Gesellschaft geltend zu machen und so die bereits erbrachten Einlageanteile zurück zu bekommen.
01.07.2008
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