RENA LANGE HOLDING GmbH beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung

11.09.2014 398 Mal gelesen
Die RENA LANGE HOLDING GmbH, Emittentin der Unternehmensanleihe mit der WKN A1ZAEM (ISIN DE000A1ZAEM0) hat am 09.09.2014 beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt.

Nachdem die Anleihe erst Ende November 2013 mit einer Laufzeit von vier Jahren und einem Zinskupon von 8 % in einem Volumen von 5,4 Mio. EUR begeben wurde, droht bereits nach 10-monatiger Laufzeit ein Verlust für die Anleger der Anleihe. Noch im Juni 2014 hatte die Finanz- und Unternehmensberatung The Acon Group SE die Anleihe des Herstellers exklusiver Mode im Rahmen einer sogenannten Basisstudie auf "Kauf" eingestuft. Bereits im Februar 2014 musste die RENA LANGE Holding GmbH aufgrund von Transaktionskosten der Übernahme des Modeherstellers St. Emile und den Finanzierungskosten der Anleihe ein negatives Jahresergebnis von EUR 1,0 Mio. ankündigen.

Für die 100-%ige Tochtergesellschaft der RENA LANGE Holding GmbH, die M. Lange & Co. GmbH, wurde die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens beantragt. Die Holding hält neben der M. Lange & Co. GmbH als operativen Kern (Produktion und Vermarktung) von RENA LANGE auch das im Rahmen der Wachstumsstrategie erworbene Modeunternehmen St. Emile sowie Tochterunternehmen mit Logistikaufgaben.

Im Rahmen der Eigenverwaltung würde die RENA LANGE Holding GmbH weiter eigenständig, allerdings unter Aufsicht eines Sachwalters über das Vermögen, also die Insolvenzmasse der Holding verfügen. Im Rahmen der Insolvenz kann mit einer Kürzung von Ansprüchen der Anleihegläubiger wie etwa einem Zinsverzicht oder einer reduzierten Rückzahlung der Nominale gerechnet werden. Die weitere Entwicklung ist aktuell allerdings noch offen. Dies gilt auch für die Frage, wann Anleihegläubiger im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung in Entscheidungen zum Schicksal der Ansprüche aus der Anleihe eingebunden werden. Eine Versammlung wird nach den Erfahrungen der ARES Rechtsanwälte GbR voraussichtlich erst einberufen, wenn ein Konzept zur Schuldenreduzierung oder Sanierung zumindest in Grundzügen steht.

 

Mehr Informationen: http://ares-recht.de/faelle/anleihen-genussscheine/