Nordcapital Schiffsportfolio 3

Nordcapital Schiffsportfolio 3
08.09.2014276 Mal gelesen
08.09.2014: Zweitmarktwert nur noch bei ca. 35 %!

Die generelle Lage von Schiffsfonds ist seit Jahren desolat. Nun ist es auch noch so, dass der sogenannte Baltic Dry Index (BDI) sich seit März auf Talfahrt befindet! Der BDI bildet die Kosten für das Verschiffen von wichtigen Transportgütern ab. Fällt dieser Index, kann sich dies sehr negativ auf die Entwicklung von Schiffsfonds auswirken. Aufgrund von aufgebauten Überkapazitäten in der Schifffahrt können nur sehr niedrige Charterraten erzielt werden, was leider schon viele Schiffsfondsanleger schmerzlich zu spüren bekommen haben.

  

Wussten Sie, dass Emissionshaus und Vertrieb, also Banken und Berater, insgesamt € 2.366.000 durch die Unterschriften durch die Anleger verdient haben, wobei hier noch das Agio hinzukam? Emissionsprospekt, Seite 36, Emissionskosten) incl. Agio?

 

Wussten Sie, dass allein diese Position laut Emissionsprospekt im Verhältnis zu dem eingezahlten Kommanditkapital inklusive dem Agio ca. 8,6 % ausgemacht hat? Hinzu kamen weitere Kosten z. B. für die Gründung und die Platzierungsgarantie.

 

Wussten Sie, dass der Fonds erstmals zum 31.12.2017 kündbar ist?

 

Laut dem Emissionsprospekt Seite 38 ff. sollten Auszahlungen ab dem Jahr 2008 in Höhe von insgesamt (prognostiziert bis 2017) sage und schreibe 59,47 %, bezogen auf das Kommanditkapital, erfolgen.

 

Die Realität sieht anders aus: Der Zweitmarktwert lag zuletzt im April 2010 bei nur noch 35 % (Deutsche Zweitmarkt AG im Internet)! Ausschüttungen erfolgten schon längere Zeit nicht mehr und liegen deutlich unter Plan!

 

Die meisten Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat inzwischen eine sehr anlegerfreundliche Rechtsprechung entwickelt und in verschiedenen Urteilen festgestellt, daß

 
  • die Ziele der Anleger vom Vermittler/Berater zu erfragen waren
  • unklare oder unterlassene Angaben in einem Fonds-Prospekt zu einem Prospektfehler und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.
 

Es liegen Beratungsfehler immer dann vor, wenn die Berater zum Beispiel auf folgende Risiken nicht hingewiesen haben:

 
  • die Höhe der Vertriebskosten
  • die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)
  • die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen hiervon
 

Dies sind nur Beispiele für einige Punkte, auf die Sie als Anleger nach der Rechtsprechung hätten hingewiesen werden müssen! Diese Rechtsprechung ist inzwischen so weit gefestigt, daß für Sie als Gesellschafter des Nordcapital Fonds Schiffsportfolio 3 möglicherweise gute Chancen auf Schadensersatz bestehen!

   

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bieten wir Ihnen hier mit unserem Erfahrungsschatz umfassende Hilfe! Wir sind auf die Prüfung von Fondsbeteiligungen und die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken und Sparkassen bzw. anderen freien Beratern spezialisiert!

 

Unsere Fachanwaltskanzlei ist bereits in zahlreichen Fällen gegen die Berater beauftragt. Wir beraten Sie gerne hierzu!

 

Kontaktieren Sie uns:

 
  1. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte
  2. : 07031/418090

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