Beschwerden beim Ombudsmann privater Banken halten an

Beschwerden beim Ombudsmann privater Banken halten an
08.09.2014227 Mal gelesen
Die Anzahl der Beschwerden beim Ombudsmann privater Banken liegen nach Auskunft des Bundesverbands deutscher Banken im Jahr 2013 über dem Niveau vor der Finanzkrise.

Zwar ist die Zahl der Beschwerden insgesamt seit 2011 wieder rückläufig. Mit 6.551 Beschwerden im Jahr 2013 liegt der Wert allerdings über denen von 2009 und 2010. Der Schwerpunkt der Anliegen der Bankkunden betrifft überwiegend immer noch das Wertpapiergeschäft (36,5 %).

In den meisten Fällen betraf dies den Vorwurf fehlerhafter Beratung insbesondere bei Schiffs- und Immobilienfonds. Hingegen hat die Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Krediten deutlich zugenommen. Waren im Jahr 2009 noch 1.072 Beschwerden wegen Krediten eingegangen (16,5 %), beliefen sich diese im Jahr 2013 auf 2.354 (35,9 %). Gegenstand dieser Beschwerden sind häufig Widerrufe von Krediten, der Streit um die Vorfälligkeitsentschädigung oder die von Kunden zurückgeforderten Bearbeitungsentgelte für Kredite.

Der Ombudsmann privater Banken steht Verbrauchern zur Schlichtung bei Auseinandersetzungen mit der Bank zur Verfügung. Da der Ombudsmann nicht befugt ist, Beweisaufnahmen durchzuführen, werden viele Beschwerden nicht entschieden. Im Jahr 2013 waren dies 1.894. Der Schlichtungsspruch ist für die Banken laut Verfahrensordnung verbindlich, wenn der Streitwert der Angelegenheit unter EUR 5.000,00 bleibt.

 

Mehr Informationen: http://ares-recht.de/faelle/anleihen-genussscheine/