Millionen Baukredite fehlerhaft? So geht's raus aus Ihrem teuren Kredit! Teil 2 – Beispiele für häufige Fehler!

Millionen Baukredite fehlerhaft? So geht's raus aus Ihrem teuren Kredit! Teil 2 – Beispiele für häufige Fehler!
25.08.2014244 Mal gelesen
25.08.2014: Wer ab November 2002 einen Kredit bei seiner Bank aufgenommen hat, kann ihn mit großer Wahrscheinlichkeit widerrufen und viel Geld sparen!

2002 führte der Gesetzgeber Änderungen bezüglich der Widerrufsbelehrung ein. Das Bundesjustizministerium entwarf dafür ein Muster, an das sich viele Sparkassen und Banken allerdings nicht hielten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß jede Abweichung vom Muster dazu führt, daß die Widerrufsbelehrung unwirksam ist.

 

Welche Abweichungen führen nun zu einer Widerrufsmöglichkeit?

 

Beispiel 1:

 

"Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung:"

 

Die Aussage ist zwar richtig, sagt aber nur, bis wann die Frist nicht begonnen hat. Wann sie beginnt, kann der Laie nicht erkennbar - damit ist die Klausel lt. BGH unzureichend (BGH Az.: VIII ZR 219/09). Wirksam ist eine solche Klausel nur, wenn die Bank das gesetzliche Muster bis aufs Wort verwendet hat, was meistens nicht der Fall war!

 

Beispiel 2:

 

"Im Falle des Widerrufs müssen Sie die erhaltene Sache zurück- und gezogene Nutzungen herausgeben. Ferner haben Sie Wertersatz zu leisten, soweit die Rückgewähr (.) nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist (.).

 

Hier fehlt die Information über die Rechte des Verbrauchers (BGH Az.: VII ZR 122/06).

 

Beispiel 3:

 

"Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde."

 

Diese Formulierung ist lt. Bundesgerichtshof mißverständlich. Sie erweckt den Eindruck, die Frist laufe bereits mit der Übermittlung des Vertragsantrags der Bank, der die Widerrufsbelehrung enthält, unabhängig von der Annahme des Angebots (BGH Az.: XI ZR 33/08).

 

Vielleicht haben Sie also jahrelang an Ihre Bank zuviel Zinsen gezahlt, und der Zeitpunkt bei den niedrigen Zinsen ist günstig wie noch nie, aus Ihren Kreditverträgen auszusteigen!

 

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bieten wir Ihnen hier mit unserem Erfahrungsschatz umfassende Hilfe!