Stratego Grund Fonds - Schadensersatzansprüche für die Anleger können vor Gericht oder dem Ombudsmann erzielt werden.

Stratego Grund Fonds - Schadensersatzansprüche für die Anleger können vor Gericht oder dem Ombudsmann erzielt werden.
22.08.2014283 Mal gelesen
Schadensersatzansprüche für die Anleger des Stratego Grund Fonds hat die Kanzlei Köhler unter der Leitung von Frau Rechtsanwältin Köhler sowohl vor dem LG Berlin als auch vor dem Ombudsmann der Sparkassen erzielt. Ansprüche sind nicht verjährt und können weiter verfolgt werden.

Gute Nachrichten für die zahlreichen Stratego Grund Geschädigten. Die Kanzlei Köhler hat zahlreiche Geschädigte des Stratego Grund Fonds vor dem Ombudsmann der Sparkassen vertreten. In beinahe allen Fällen hat der Ombudsmann die Rückabwicklung der Finanzanlage zugunsten der Anleger entschieden. Das bedeutet, der Ombudsmann hat die Berliner Sparkasse angewiesen, die Anteile an dem Stratego Grund Fonds zurück zu nehmen und den Kunden eine hohe Entschädigung für die Anteile zu zahlen, die teilweise über dem 2,5fachen des aktuellen Börsenwertes liegt. Die Entscheidungen beruhen insbesondere auf den Überlegungen, dass den zumeist sicherheitsorientierten Kunden der Stratego Grund als ehemals offener Immobilienfonds noch verkauft wurde, als einige der Zielfonds des Stratego Grund Fonds bereits geschlossen waren und unter finanziellen Schwierigkeiten litten. Insofern war der Fonds keine sicherheitsorientierte Finanzanlage mehr und durfte deswegen nicht an konservative Anleger empfohlen und verkauft werden. Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof im April entschieden, dass die Bank den Anleger ungefragt über das Schließungsrisiko von offenen Immobilienfonds aufklären muss. Bei dieser Schließungsmöglichkeit handelt es sich um eine Besonderheit / Abweichung. Diese stellt eine wesentliche Eigenschaft und Information für den Anleger dar. Unterlässt die Bank diese Aufklärung, berät sie den Anleger falsch. Eine Falschberatung führt zum Schadensersatz des Anlegers. Der Schadenersatz umfasst die Rückabwicklung des Geschäfts, das heißt, der Anleger gibt seine Anteile an die Bank zurück und erhält sein eingesetztes Kapital heraus. Neben den außergerichtlichen Ombudsmannverfahren konnte die Kanzlei Köhler auch zahlreiche Gerichtsverfahren gewinnbringend für den Anleger führen. Auch in diesen konnten entweder eine vollständige Rückabwicklung oder sehr gute Vergleiche zugunsten der Anleger erzielt werden. Schadensersatz hinsichtlich ehemals offener Fonds, die inzwischen geschlossen und gekündigt sind, kann nach wie vor verlangt werden. Eine Verjährung der Schadensersatzansprüche ist noch nicht eingetreten. Jeder Einzelfall muss geprüft werden. Für eine Prüfung Ihres Falls und Geltendmachung von Ansprüchen wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler, Telefon: 030 / 6500 6597 oder per Email an die: info@investmentschutz.de.