SEB Optimix Substanz: Aktuelle BGH-Urteile bieten Ansatzpunkte für Schadensersatz, wenn Anleger von Schließung überrascht wurden

SEB Optimix Substanz: Aktuelle BGH-Urteile bieten Ansatzpunkte für Schadensersatz, wenn Anleger von Schließung überrascht wurden
01.08.2014231 Mal gelesen
Im Jahr 2012 wurde der offene Dachfonds SEB Optimix Substanz geschlossen und später aufgelöst. Können Anleger, die von diesen Ereignissen überrascht wurden, noch Schadensersatz fordern? Zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs aus dem April 2014 bieten Interessantes.

Das Jahr 2012 stellte für den Dachfonds SEB Optimix Substanz einen Wendepunkt dar. Auf die Fondsschließung folgte am Ende jenen Jahres die Auflösung des Fonds. Da die Abwicklung des SEB Optimix Substanz ins Jahr 2017 andauern soll, kann sich für betroffene Anleger wie vor die Frage stellen, ob sie (Schadensersatz-)Ansprüche geltend machen können. Wenn sich betroffene Anleger mit solchen Gedanken befassen, dass bietet die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung interessante Ansatzpunkte.

 

Der Bundesgerichtshof hat im April 2014 mit den Schadensersatzpflichten bei der Anlageberatung zu offene Immobilienfonds befasst und eine grundlegende Entscheidung getroffen. Das Gericht entschied, dass Anleger bereits in der Anlageberatung darauf hingewiesen mussten, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann. Anderenfalls liege ein schadensersatzpflichtiger Beratungsfehler vor. Denn es handele sich bei einer Fondsschließung um eine wesentliche Ausnahme vom Grundsatz der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit von Fondsanteilen an die Fondsgesellschaft, so das Gericht (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Können Anleger von den Entscheidungen bezüglich der Anlageberatungen zu offenen Immobilienfonds profitieren und selbst Schadensersatz fordern? Zwar können die Urteile nicht unmittelbar angewendet werden, da offene Immobilienfonds und Dachfonds zwei unterschiedliche Fondsarten sind. Jedoch gibt es viele Gemeinsamkeiten bei Dachfonds und offenen Immobilienfonds: Beide Fondsarten beruhen auf dem Grundsatz, dass Anteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Dieses Grundprinzip jeweils von Gesetzes wegen durch die Möglichkeit einer Schließung aufgeweicht.

 

Für die Anleger des SEB Optimix Substanz bedeutet dies, dass ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, wenn in der Anlageberatung Aufklärungspflichten verletzt wurden. Wenn Anleger des SEB Optimix Substanz Zweifel hegen, ob ihre Anlageberatung Defizite aufwies (z. B. weil sie nicht über die Möglichkeit einer Schließung informiert wurde), dann sollte die Anlageberatung überprüft werden. So kann ausgelotet werden, ob einem Anleger Schadensersatzansprüche zustehen und ob diese durchgesetzt werden können. Hierzu bedarf es einer rechtlichen Prüfung des individuellen Einzelfalls. Anleger des SEB Optimix Substanz, die wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten Mandanten, die in Fonds SEB Optimix Substanz investierten.

 

Weitere Informationen zum den BGH-Urteilen und dem Dachfonds SEB Optimix Substanz befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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