Kann es für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P nach dem Aus noch Schadensersatz geben?

Kann es für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P nach dem Aus noch Schadensersatz geben?
28.07.2014189 Mal gelesen
Die Abwicklung des Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Für betroffene Anleger kann sich die Frage nach Schadenersatz stellen – insbesondere dann, wenn sie von der Schließung überrascht wurden. Gibt es Ansatzpunkte?

Es lief nicht alles rund für den Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P während der letzten beiden Jahre. Zuerst wurde der Dachfonds Anfang 2012 geschlossen. Später kam im Dezember 2013 nicht die Wiederaufnahme der Anteilsausgabe und -rücknahme, sondern das endgültigem Aus. Die bis ins Jahr 2017 andauernde Liquidation steht erst an ihrem Anfang. Für so manchen betroffenen Anleger ist dies ein Anlass, sich über Schadensersatzansprüche Gedanken zu machen - Vor allem jene Anleger, die von der Schließung überrascht wurden. Dies ist Anleger-Anfragen an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wegen des Dachfonds und dessen Schwesterfonds zu entnehmen.

 

Dass solche Gedanken nicht fernliegende sind, zeigte sich durch von Anlegern angestrengten Gerichtsprozessen. Enttäuschte Anleger streiten sich vor Gericht mit den beratenden Banken darüber, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Ein Zankapfel solcher Prozesse ist die Frage nach der ordnungsgemäßen Anlageberatung. Dabei wurde immer wieder darum gestritten, ob Bankberater bereits in der Anlageberatung den Anlegern erklären mussten, dass eine offene Fonds die Anteilrücknahme aussetzen kann bzw. ob sie dies hätten tun müssen. Seit April 2014 ist diese hinsichtlich offener Immobilienfonds höchstrichterlich geklärt: Es musste in der Anlageberatung ein Hinweise ergehen, dass offene Fonds geschlossen werden können - denn es handele sich um eine von Gesetzes wegen vorgesehene Ausnahme vom Grundsatz, dass Fondsanteilen immer zurückgegeben werden konnten, so der Bundesgerichtshof (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Können Anleger, die in einen Dachfonds wie den Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P investierten, aus diesen Urteilen selbst (Schadensersatz)Ansprüche ableiten? Zunächst ist festzuhalten, dass Anlegern im Fall einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche zustehen. Jedoch können die aus dem April 2014 stammenden Urteile nicht direkt auf Anlageberatungen zu offenen Dachfonds angewendet werden, denn die Urteile behandeln offene Immobilienfonds. Jedoch weisen offene Dachfonds wie Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P fast dieselben Grundprinzipien wie offene Immobilienfonds auf - zum Beispiel ist bei beiden Fondsarten eine Schließung möglich. Dementsprechend ähnlich sind auch die gesetzlichen Grundlagen beider Fondsarten.

 

Anlageberatung als Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche


Dennoch kommt es auf den Einzelfall an, ob Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P erfolgreich Schadensersatz fordern können - denn es muss die Frage geklärt werden, ob im Einzelfall Beratungsfehler vorliegen und ob dieses erfolgreich geltend gemacht werden können. Dass über grundlegende Eigenschaften einer Fondsart (wie beispielsweise das Schließungsrisiko offener Fonds) aufgeklärt werden musste, zeigt sich anhand der BGH-Urteile.

 

Wenn Anleger sich fragen, ob ihre Anlageberatung bzw. "Übertragungsberatung" aus einer SEB Vermögensverwaltung ordnungsgemäß ablief, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dann kann der konkrete Einzelfall überprüft werden und geklärt werden, ob es in der konkreten Anlageberatung Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gibt und ob diese durchsetzbar sind. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P oder dessen Schwesterfonds beteiligten.

 

Auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich weitere Informationen zu dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P sowie den Urteilen des Bundesgerichtshofs.

 

Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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