Prokon: Anleger sind nach der Gläubigerversammlung noch nicht am Ziel

Prokon: Anleger sind nach der Gläubigerversammlung noch nicht am Ziel
25.07.2014549 Mal gelesen
Die Prokon-Gläubigerversammlung hat den Weg zur Sanierung des Unternehmens nach den Plänen des Insolvenzverwalters frei gemacht. Für die betroffenen Anleger ist das jedoch nur ein erster Schritt.

Der Andrang bei der Gläubigerversammlung der insolventen Prokon Regenerative Energien GmbH in den Hamburger Messehallen war riesig. Kein Wunder: Schließlich sind rund 74.000 Genussrechte-Inhaber von der Pleite des Windparkunternehmens betroffen. Insgesamt geht es um Genussrechte im Wert von rund 1,4 Milliarden Euro. Und die Anleger wollen endlich wissen, wie es weiter geht. Die Antwort: Das Unternehmen soll saniert werden. Das bedeutet, dass die Anleger wohl keinen Totalverlust befürchten, aber mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen.

Bei der Gläubigerversammlung ist es auch zum Schlagabtausch der beiden Protagonisten - dem Insolvenzverwalter auf der einen Seite und dem Prokon-Gründer auf der anderen Seite - gekommen. Ergebnis: Klarer Punktsieg für den Insolvenzverwalter. Auch weil bereits zu Beginn die rund 15.000 Stimmen von Genussrechte-Inhabern, die der Prokon-Gründer über einen Mittelsmann gesammelt hatte, für ungültig erklärt wurden.

Stellungnahme von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart: Ein erster Schritt ist für die Anleger getan. Erfreulich ist, dass nach dem Ergebnis der Gläubigerversammlung die Genussrechte-Inhaber wohl auch nicht ihr gesamtes Geld verlieren werden. Auch wenn vermutlich erst im kommenden Jahr über den Insolvenzplan, der jetzt erarbeitet wird, abgestimmt wird.

Allerdings ist bisher nur die erste Etappe absolviert. Als nächstes ist es für die Anleger wichtig, ihre Forderungen form- und fristgerecht bis zum 15. September einzureichen. Dabei kann ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt behilflich sein. Denn nur fristgerecht eingereichte Forderungen können berücksichtigt werden. Auch gilt es zu prüfen, welche Konsequenzen der Insolvenzplan für die Anleger mit sich bringt, wenn sie zum Beispiel ihre Genussrechte in Unternehmensanteile tauschen und zu Miteigentümern werden.

Darüber hinaus können die Anleger auch weiterhin Schadensersatzforderungen prüfen lassen. Besonders die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen können dazu neue Ansatzpunkte liefern, wenn sich die Vorwürfe gegen den Prokon-Gründer bestätigen sollten.

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html