SEB ImmoPortfolio Target Return Fund: Können Anleger des offenen Immobilienfonds nach dem Aus Schadensersatz fordern?

SEB ImmoPortfolio Target Return Fund: Können Anleger des offenen Immobilienfonds nach dem Aus Schadensersatz fordern?
23.07.2014211 Mal gelesen
Der offene Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund ist aufgelöst worden. Von dem Aus des Fonds sind auch Privatanleger betroffen.

Am Ende erging es dem SEB ImmoPortfolio Target Return Fund wie so vielen anderen offenen Immobilienfonds während der vergangenen Jahre. Die Schließung mündete nach zwei Jahren in die Entscheidung, den Fonds aufzulösen. Für die Anleger hat dies zur Folge, dass sie an der nun anstehenden Liquidation des Fondsvermögens teilnehmen. Bis Mai 2017 soll der Immobilienbestand des Fonds veräußert werden. Die Erlöse sollen (nach Abzug der Kosten) an die Anleger des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund ausgezahlt werden. Das Datum für die erste Auszahlung wurde noch nicht öffentlich bekannt gegeben.

 

Die Entscheidung, den offenen Immobilienfonds aufzulösen, brachte den betroffenen Anleger Klarheit, wie es bei SEB ImmoPortfolio Target Return Fund weitergehen wird. Dennoch kann bei Privatanlegern aufgrund der Entwicklung der vergangenen zwei Jahre der Gedanke an Schadensersatzansprüche aufkommen. Wenn sich Anleger mit solchen Gedanken tragen, dann sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt prüft, ob Anleger erfolgreich Schadensersatz fordern können. Ein in der Praxis wichtiger Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Beratungsfehler. Im Rahmen einer Anlageberatung mussten die Anleger beispielsweise darauf hingewiesen werden mussten, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können. Dies stellte der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen im April 2014 klar. Auch musste den Anlegern rechtzeitig ein vollständiger Verkaufsprospekt angeboten werden.

 

Anleger, die in den SEB ImmoPortfolio Target Return Funds investierten und an ihrer Anlageberatung zweifeln, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät Privatanleger, die in den offenen Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund investierten.

 

Weitere Informationen zum SEB ImmoPortofolio Target Return Fund befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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