SEB Optimix Ertrag: Stehen Anlegern auch nach dem endgültigen Aus des Dachfonds noch Schadensersatzansprüche zu?

SEB Optimix Ertrag: Stehen Anlegern auch nach dem endgültigen Aus des Dachfonds noch Schadensersatzansprüche zu?
21.07.2014188 Mal gelesen
Die Anleger des Dachfonds SEB Optimix Ertrag mussten bereits 2012 feststellen, dass offene Fonds geschlossen werden können. Im April 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass bereits in der Anlageberatung auf die Möglichkeit von Fondsschließungen hingewiesen werden musste.

Es sind bereits zwei Jahre vergangen, seitdem sich das Schicksal des Fonds SEB Optimix Ertrag entschieden hat. Im Jahr 2012 wurde der auf offene Immobilienfonds spezialisierte Dachfonds zunächst geschlossen und später sogar aufgelöst. Für Anleger, die sich mit diesem Ergebnis nach wie vor nicht abgefunden haben, enthalten zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs interessante Aussagen. Im April 2014 entschied das Gericht, dass Bankberater bereits in der Anlageberatung auf das Schießungsrisiko offene Immobilienfonds hinweisen mussten, da es um eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit handele (Urteile vom 29. April 2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Wie können nun die Anleger des Dachfonds SEB Optimix Ertrag von Urteilen zu den Pflichten bei der Anlageberatung zu offenen Immobilienfonds profitieren? Zwar können die Aussagen der Urteile nicht direkt auf Anlageberatungen zum SEB Optimix Ertrag oder anderen Dachfonds übertragen werden. Jedoch verfügen offene Dachfonds als auch offenen Immobilienfonds über viele Gemeinsamkeiten. Es gilt jeweils bei beiden Fondsraten das Grundprinzip, dass die Fondsanteile jederzeit zurückgegeben werden können. Von Grundregel gibt es jeweils im gesetzlich festgelegte Ausnahmfall der Fondsschließung abgewichen.

 

Können Anleger des SEB Optimix Ertrag nun selbst Ansprüche geltend machen und Schadensersatz verlangen? Wie sich aus den oben grob umrissenen BGH-Urteilen ergibt, sind Defizite bei der Anlageberatung ein Ansatzpunkt für rechtliche (Schadensersatz-)Ansprüche. Hegen Anleger des Dachfonds Zweifel, dass ihre Anlageberatung ordnungsgemäß verlief, sollte die Beratung rechtlich überprüft werden. Ob die Anleger erfolgreich Ansprüche geltend machen können, kann nur durch Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs ausgelotet werden. Wenn Anleger des SEB Optimix Ertrag wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten Mandanten, die in Fonds SEB Optimix Ertrag investierten.

 

Weitere Informationen den beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und dem Dachfonds SEB Optimix Ertrag befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

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