SEB ImmoPortfolio Target Return Fund: Können Anleger nach dem Aus Schadensersatz fordern?

SEB ImmoPortfolio Target Return Fund: Können Anleger nach dem Aus Schadensersatz fordern?
17.07.2014214 Mal gelesen
Anfang Juni 2014 wurde entschieden, dass der offenen Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund nach einer zwei Jahre währenden Schließung aufgelöst wird. Von dem Aus sind auch Privatanleger betroffen.

Der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund teilt seit einigen Wochen das Schicksal nicht weniger offener Immobilienfonds. Eine Fondsschließung mündete in die Auflösung des Fonds. Nun wird Fondsvermögen bis Ende Mai 2017 liquidiert werden und die Fondsimmobilien sollen veräußert werden. Die hierdurch erzielten Erlöse werden (nach Abzug der Kosten) an die Anleger des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund ausgezahlt werden. Das Datum für die erste Auszahlung wurde noch nicht öffentlich bekannt gegeben.

 

Wenn sich betroffene Anleger des Fonds SEB ImmoPortfolio Target Return angesichts dieser Entwicklung fragen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, dann sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt prüft, ob Anleger erfolgreich Schadensersatz fordern können. Ein Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Beratungsfehler. Im Rahmen einer Anlageberatung mussten die Anleger beispielsweise darauf hingewiesen werden mussten, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können. Dies stellte der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen im April 2014 klar. Auch musste den Anlegern rechtzeitig ein vollständiger Verkaufsprospekt angeboten werden.

 

Anleger, die in den SEB ImmoPortfolio Target Return Funds investierten und an ihrer Anlageberatung zweifeln, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät Privatanleger, die in den offenen Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund investierten.

 

Weitere Informationen zum SEB ImmoPortofolio Target Return Fund befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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