Was können Anleger unternehmen, wenn ihr geschlossener Fonds sie zur Rückzahlung von Ausschüttungen auffordert?

Was können Anleger unternehmen, wenn ihr geschlossener Fonds sie zur Rückzahlung von Ausschüttungen auffordert?
09.07.2014247 Mal gelesen
Nicht jeder geschlossene Fonds ist ein „Erfolgsmodell“. Daher mussten und müssen Anleger verschiedener Fonds sich mit der Rückforderung von Ausschüttungen auseinandersetzen. Doch nicht in jedem Fall sind solche Forderungen durchsetzbar. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Ein finanzieller Schiefstand bei einem geschlossenen Fonds kann für die jeweiligen Anleger sprürbare Folgen haben. Während so mancher Fonds auf Restrukturierungskonzepte, an welchen sich die Anleger mit freiwilligen Unterstützungsbeiträgen beteiligten sollen, setzt, gibt es auch Herangehensweisen, die nicht nur auf die freiwillige Beteiligung der Anleger setzen. Einige geschlossene Fonds forderten forderten ihre Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen auf - anderenfalls würden gerichtliche Schritte erfolgen.

 

Als Beispiele für solche Rückzahlungsforderungen dienen meist Schiffsfonds, da gerade bei solchen Fonds sich bereits zahlreiche Anleger mit entsprechenden Forderungen auseinandersetzen mussten. Zu den betroffenen Fonds gehören beispielsweise der Lloyd Fonds LF 50 Flottenfonds V, der im vergangenen Frühjahr Auszahlungsrückzahlungen forderte. Doch es gibt auch andere Beispiele. Vor einigen Monaten forderte der geschlossene Immobilienfonds HCI Holland VIII von den Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen. Der Fonds verwies auf noch nicht bediente Bankenforderungen wegen Immobilienkrediten und reichte diese Forderungen an die Anleger weiter.

 

Doch nicht in jedem Fall kommen betroffene Anleger diesen Aufforderungen nach. Daher hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr über die Rückforderungen eines geschlossenen Schiffsfonds zu entscheiden (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Ein Schiffsfonds hatte von den Anlegern "darlehenshalber" gewährte Ausschüttungen zurückgefordert. Die hieran anknüpfenden Rechtsstreite entschieden Gerichte zunächst zugunsten der Fondsgesellschaft - der Bundesgerichtshof urteilte zugunsten der Anleger. Denn es sei keine hinreichende vertragliche Grundlage für die konkreten Forderungen vorhanden. Entscheidungen zeigen, dass nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen vor Gericht bestandskräftig ist.

 

Was bedeutet dies nun für Anleger geschlossener Fonds, wenn sie sich mit der Rückforderung von Ausschüttungen auseinandersetzen müssen? Wie sich anhand der grob umrissenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs erkennen lässt, sind die jeweiligen Vertragswerke und die konkrete rechtliche Grundlage der Forderungen von entscheidender Bedeutung. Daher kann können diese Entscheidung nicht automatisch auf jede Rückforderung eines geschlossenen Fonds übertragen werden. Dennoch signalisieren diese Entscheidungen deutlich, dass nicht jede Rückforderung von Ausschüttungen gerechtfertigt ist und dass es sich für betroffene Anleger lohnen kann, entsprechende Forderungen von Anwälten rechtlich überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rückforderung von Ausschüttungen

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