CFB – Fonds Nr. 166 Twins 1

CFB – Fonds Nr. 166 Twins 1
02.07.2014271 Mal gelesen
03.07.2014: Sinkende Einnahmen und steigende Kosten machen auch diesem Fonds zu schaffen. Zweitmarkt: zuletzt bei ca. 19 %!

Wie auch viele andere Schiffs-Fonds schüttelt den CFB-Fonds Nr. 166, Twins 1, die schwere Krise in der Schiffahrt.

 

Unter der Bezeichnung CFB-Fonds Nr. 166 haben sich Anleger an zwei Kommanditgesellschaften beteiligt, nämlich an der MS Nedlloyd Adriana und der MS Nedlloyd Valentina KG.

 

Bereits für das Jahr 2012 wurden keine Ausschüttungen mehr geleistet. Der Fonds ist erstmals kündbar zum 31.08.2028!

 

Der sog. Baltic Dry Index (BDI) befindet sich seit März auf Talfahrt. Der Baltic Dry Index bildet die Kosten für das Verschiffen von wichtigen Transportgütern ab. Fällt dieser Index, kann sich dies sehr negativ auf die Entwicklung von Schiffsfonds auswirken. Aufgrund von aufgebauten Überkapazitäten in der Schiffahrt können nur sehr niedrige Charterraten erzielt werden.

 

In den Beratungsgesprächen wurden oft Risiken gar nicht, lückenhaft oder verharmlosend dargestellt. Für eine positive Fondsentwicklung wäre Voraussetzung, dass sich die Frachtraten gravierend in der Form ändern, dass sie dramatisch ansteigen, was in der nahen Zukunft nicht zu erwarten ist.

 

Die beratenden Banken bzw. die privaten Vermittler könnten sich bei einer entsprechenden Falschberatung schadensersatzpflichtig gemacht haben. Beratungsfehler liegen z. B. immer dann vor, wenn die Berater nicht auf folgende Risiken hingewiesen haben:

 

-        die Höhe der Vertriebskosten

-        die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)

-        die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeit und die Folgen hiervon

-        der hochspekulative Charakter der Anlage inkl. Totalverlustrisiko

-        das Provisionsinteresse der Berater (bei Banken und Sparkassen)

-        die etwaige Rückzahlungsverpflichtung bezüglich der Ausschüttungen

-        möglicherweise weit überteuerter Kaufpreis der Schiffe im Verhältnis zu den langfristig zu erzielenden Charterraten

 

Dies sind nur einige Beispiele für Punkte, auf die Sie als Anleger nach der Rechtsprechung im Vorfeld hätten hingewiesen werden müssen.

 

Der Fonds ist durch die hohen weichen Kosten sehr stark belastet. Allein für die Platzierung des Emissionskapitals wurden € 2.769.000,00 eingeplant. Hinzu kam noch das Agio in Höhe von weiteren 5 %. Setzt man diese Summen zum Emissionskapital ins Verhältnis, so ergibt sich eine Quote von 10 %!

 

Das Landgericht Berlin hat bereits eine Bank zum Schadensersatz verurteilt, weil im entschiedenen Fall die Anlegerin nicht auf die sehr lange Laufzeit des Fonds hingewiesen worden ist.

 

Falls wir für Sie erfolgreich einen Schadensersatzanspruch vor Gericht durchsetzen, erhalten Sie von dem Anspruchsgegner (Bank oder freier Vermittler) das eingezahlte Kapital zzgl. Agio abzgl. evtl. erhaltener Ausschüttungen vollständig zurück. Dieser Betrag ist ab dem Tag der Klageinreichung zu verzinsen; unter bestimmten Bedingungen erhalten Sie auch einen entgangenen Gewinn. Im Gegenzug können Sie dann Ihre Beteiligung auf den Anspruchsgegner übertragen.

  

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten! Wenden Sie sich gerne zur Überprüfung an uns!