Hansa Treuhand besteht auf Rückzahlung von Ausschüttungen – trotz BGH-Urteil!

Hansa Treuhand besteht auf Rückzahlung von Ausschüttungen – trotz BGH-Urteil!
01.07.2014374 Mal gelesen
01.07.2014: Hansa Treuhand verklagt allein am Hamburger Landgericht über 30 Anleger auf Rückzahlung von Ausschüttungen

Obwohl der BGH bereits im März letzten Jahres (Az.: II ZR 73/11 und II ZR 74/11) zu der Auffassung gelangt ist, daß Ausschüttungen nicht grundsätzlich zurückzuzahlen sind (das Urteil erging gegen Dr. Peters), geht die Hansa Treuhand offenbar davon aus, daß das Urteil auf ihre Schiffsfonds nicht anwendbar sei.

 

Nach einer Meldung in der "marhot" vom 08.11.2013 laufen vermutlich noch weitaus mehr Prozesse, möglicherweise über 100 gegen Anleger. Ausweislich ihrer Leistungsbilanz fordert€ die Hansa Treuhand allein bei 19 Schiffen Ausschüttungen zurück.

 

Es geht immer noch um die Frage, ob Ausschüttungen nur Darlehen gewesen sind und dies für die Anleger erkennbar war. Ob das Kleingedruckte im Gesellschaftsvertrag ausreicht, wird wahrscheinlich abermals der BGH irgendwann entscheiden müssen.

 

Offensichtlich lassen es die Fondsgesellschaften - wie so oft - darauf ankommen in der Hoffnung, daß die Anleger einknicken.

 

Am 20.12.2013 hatte die "marhot" berichtet, daß das AG Hamburg in einem ersten entschiedenen Fall dem Anleger Recht gegeben hatte und die Forderungen der Hansa Treuhand abgewiesen hat.

 

IN einem weiteren Urteil hat das AG Hamburg (Az: 8 b C 155/13) mit Urteil vom 21.11.2013 die Klage der Fonds-KG des MS "Hansa Riga" abgewiesen mit der Begründung, daß die DarlehensKlausel des Gesellschaftsvertrages nach den Umständen so ungewöhnlich sei, daß der Vertragspartner nicht damit zu rechnen brauchte.

 

Es bleibt also spannend. Anleger sollten sich von den Klagen nicht beeindrucken lassen und die Streitigkeiten durchfechten, weil die Chancen nach dem BGH-Urteil von 2013 gut stehen, daß letztendlich die Ausschüttungen nicht zurückgezahlt werden müssen.

 

Bezahlen Sie also nicht einfach, wenn von Ihnen Ausschüttungen zurückgefordert werden, sondern lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten! Wenden Sie sich gerne zur Überprüfung an uns!