DWS Immoflex Vermögensmandat und die Schließung - Können Anleger aufgrund neuer BGH-Urteile Schadensersatz fordern?

DWS Immoflex Vermögensmandat und die Schließung - Können Anleger aufgrund neuer BGH-Urteile Schadensersatz fordern?
17.06.2014215 Mal gelesen
Offene Fonds können geschlossen werden. Dass dies möglich ist, war vor den tatsächlichen Schließungen nicht jedem Anleger bekannt. Können Anleger, die von der Schließung des Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat betroffen waren, Schadensersatz fordern?

Nicht wenige offenen Fonds blicken auf eine schwierige jüngere Vergangenheit zurück. Eine Krise, welche die Branche der offenen Immobilienfonds erschütterte, zeigte auch bei Dachfonds Konsequenzen, die sich auf das "Betongold" spezialisiert hatten. Wie verschiedene offene Immobilienfonds mussten auch etliche Dachfonds die Anteilsrücknahme aussetzen. Der Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat gehört zu den betroffenen Fonds. Im April 2012 wurde der Fonds geschlossen; im Herbst 2013 erfolgte die Auflösung.

 

Da nicht jedem Anleger bewusst war, dass offene Fonds geschlossen werden können, zogen betroffene Anleger vor Gericht. In Prozessen stritten sie sich mit den beratenden Banken um die Frage, ob sie bei der Anlageberatung ordnungsgemäß beraten wurden. Auch die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen führen solche Prozesse. Ein zentraler Streitpunkt solcher Prozesse betrifft die Aufklärungspflichten der Banken. Musste Anlegern bereits in der Anlageberatung erklärt werden, dass die Möglichkeit einer Fondsschließung besteht? Der Bundesgerichtshof urteilte, dass eine entsprechende Hinweisepflicht der Banken bestehe (Urteile vom 29.04.2014; Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13). Anleger musste erklärt werden, dass es vom Grundprinzip der jederzeitigen Verfügbarkeit der Fondsanteile eine gesetzlich festgelegte Ausnahme (die Fondsschließung) gibt.

 

In den beiden jüngst ergangenen Urteilen hat das Gericht die Aufklärungspflicht bei offenen Immobilienfonds bejaht. Inwiefern können Dachfonds-Anleger von diesen Entscheidungen profitieren, wenn sie - wie die Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat - von einer Schließung betroffen waren? Zunächst ist festzuhalten, dass offene Immobilienfonds und Dachfonds von sehr ähnlichen Grundprinzipien geprägt werden. Es gilt jeweils die Grundregel, dass Fondsanteile zurückgegeben werden können - es sei denn die gesetzlich geregelte Ausnahme - die Fondsschließung - greift ein.

 

Können Anleger, die von der Schließung des DWS Immoflex Vermögensmandat betroffen waren, nun Schadensersatz fordern? Wie sich anhand der Bundesgerichtshofsurteile zeigt, ist die rechtliche Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs ein Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche. Wenn die damalige Anlageberatung nicht ordnungsgemäß ablief (z. B. weil nicht auf die Möglichkeit von Fondsschließungen hingewiesen wurde), liegt eine schadensersatzpflichtige Falschberatung vor. Möchten Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat wissen, wie ihr individueller Fall zu beurteilten ist, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Dachfonds Allianz Flexi Immo investierten.

 

Weitere Informationen zum den Urteilen des Bundesgerichtshofs und dem Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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