Zinsanpassungsklausel für Kontokorrentkredite überprüfen lassen! – Zu viel gezahlt?

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13.06.2014324 Mal gelesen
Das OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.5.2013, Az.: 9 U 75/11, hatte über die Klage einer Bank auf – teilweise – Rückzahlung eines der Beklagten (Geschäftsbetrieb/ Gewerbe) eingeräumten Kontokorrentkredits und einer darüber hinausgehenden Überziehung zu entscheiden.

Die Beklagte wehrte sich gegenüber dem Anspruch der Bank mit einer Widerklage gerichtet auf Erstattung von überzahlten Zinsen für die Bereitstellung des Geldes.

Das Gericht stellte fest, dass die von der Bank verwendete Zinsanpassungsklausel, die den Dreimonats-EURIBOR als Bezugszins annahm, der Bank aber ein Ermessen bei der Frage wann und wie viel anzupassen ist beließ, als AGB zu einer unangemessenen Benachteiligung der Bankkundin führt.

Ihr Ermessen hatte die Bank natürlich nur dann ausgeübt, wenn es um die Zinssenkung ging - und dann stets zu Ungunsten der Bankkundin.

Bei der Frage, über welchen Zeitraum der Bankkunde in einem solchen Fall zuviel gezahlte Zinsbeträge zurückverlangen kann, blieb es im konkreten Fall bei fünf Jahren. Weitergehende Ansprüche für die Vergangenheit sah das Gericht im konkreten Fall als verwirkt an, wobei hier stets eine Einzellfallbetrachtung vorzunehmen ist.

Letztlich bleibt es jedem Unternehmer/ Gewerbetreibenden, der einen Kontokorrent in Anspruch nimmt, unbenommen, die eigene Vertragliche Grundlage auf Fehler bei der Zinsanpassungsklausel hin überprüfen zu lassen. Im Konkreten Fall beliefen sich die überzahlten Zinsen für den Zeitraum von fünf Jahren auf immerhin 10.000,- €