Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P: Können Anleger des aufgelösten Fonds noch Schadensersatz fordern?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P: Können Anleger des aufgelösten Fonds noch Schadensersatz fordern?
13.06.2014258 Mal gelesen
Binnen zwei Jahren musste sich die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P mit der Schließung und der hieran anknüpfenden Auflösung des Fonds auseinandersetzen. Für jene Anleger, die sich damit nicht abfinden möchten, bieten zwei neue Urteile des BGH Interessantes.

Seit dem Beginn des Jahres 2012 wurden die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P mit verschiedenen Problemen ihrer Kapitalanlage konfrontiert. Zunächst setzte der Dachfonds im Februar 2012 die Anteilsrücknahme aus. Nach knapp zwei Jahren der Schließung wurde im Dezember 2013 von Fondsmanagement beschlossen, dass der Fonds nicht wieder geöffnet, sondern aufgelöst werden soll. Die Liquidation des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P (ISIN: DE000SEB1AB7, WKN: SEB1AB) orientiert sich an der Abwicklung der Zielfonds und soll bis Juni 2017 andauern.

 

Die Schließung und spätere Auflösung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P ist kein Einzelfall, da eine Krise die Branche der offenen Immobilienfonds heimsuchte. Die Krise wirkte sich auch auf spezialisierte Dachfonds aus. Dies hatte u. a. zur Folge, dass von einer Schließung überraschte Anleger vor Gericht zogen und sich mit der Bank wegen der Anlageberatung stritten. Auch die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen führen zahlreiche Prozesse aus diesem Grund. Aufgrund solcher Anlegerklagen entschied der Bundesgerichtshofs (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) dass Bankberater bereits in der Anlageberatung den Anlegern erklären mussten, dass offene Immobilienfonds die Anteilrücknahme aussetzen können. Der BGH begründet die Aufklärungspflicht damit, dass die Schließung eine grundlegende Ausnahme von Grundprinzip der jederzeitigen Verfügbarkeit sei.

 

Wie können Urteile zu offenen Immobilienfonds für Dachfondsanleger nützlich sein?

 

Die jüngst ergangenen BGH-Urteile behandeln die Aufklärungspflichten bezüglich offener Immobilienfonds. Daher sind sie auf Dachfonds wie den Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P nicht direkt anwendbar. Jedoch werden Dachfonds von ähnlichen Grundprinzipien und gesetzlichen Regelungen wie offene Immobilienfonds geprägt. Beide Fondsarten beruhen auf dem Grundsatz, dass Anteile börsentäglich an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Und sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds wird dieses Prinzip durch die Schließungsmöglichkeit als eine gesetzlich geregelte Ausnahme durchbrochen.

 

Für die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P bedeutet dies, dass es vom konkreten Einzelfall abhängt, ob ihnen Ansprüche zustehen. Wenn Anleger zweifeln sollten, ob ihre Anlageberatung bzw. "Übertragungsberatung" ordnungsgemäß abgelaufen ist (z. B. weil die Möglichkeit der Fondsschließung nicht angesprochen wurden), sollte die Anlageberatung überprüft werden. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P beteiligten oder auch in eine SEB Vermögensverwaltung abschlossen

 

Auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich weitere Informationen zu dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P sowie den Urteilen des Bundesgerichtshofs.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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