Stratego Grund: Steht Anlegern Schadensersatz zu, wenn sie in der Anlageberatung nicht über das Schließungsrisiko informiert wurden?

Stratego Grund: Steht Anlegern Schadensersatz zu, wenn sie in der Anlageberatung nicht über das Schließungsrisiko informiert wurden?
05.06.2014245 Mal gelesen
Die Schließung des Dachfonds Stratego Grund kam für so machen Anleger überraschen. Nun hat der BGH entschieden, dass Berater schon in der Anlageberatung auf das Schließungsrisiko hinweisen mussten. Können sich Anleger noch wehren, wenn ihnen dies in der Beratung nicht mitgeteilt wurde?

Die Branche der offene Immobilienfonds und Dachfonds blickt auf schwierige Jahre zurück. Nachdem zahlreiche offene Immobilienfonds die Anteilsrücknahme ausgesetzt hatten, erfolgten auch bei Dachfonds, die spezialisiert in das "Betongold" investiert hatten, Fondsschließungen. So auch bei dem LBB-Fonds Stratego Grund, der im März 2012 die Anteilsrücknahme ausgesetzte. Die Schließung mündete rund 1 ¼ Jahre später in die endgültige Auflösung des Dachfonds.

 

Doch was können Anleger des Fonds Stratego Grund noch unternehmen, wenn sie sich mit der Schließung und späteren Auflösung nicht einfach abfinden möchten? Zwei neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofs können jenen Anlegern interessante Ansatzpunkte vor Augen führen. Die mit der Krise der offenen Immobilienfonds verbundenen Fondsschließungen zogen zahlreiche Anlegerprozesse nach sich. Von der Schließung überraschte Anleger stritten sich den beratenden Banken, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Auch die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen betreuen derzeit solche Prozesse - auch für Anleger des Fonds Stratego Grund.

 

BGH: Schließungsrisiko ist wesentliche Ausnahme vom Grundprinzip offener Fonds

 

Im Rahmen solcher Prozesse ist immer wieder die Frage nach der Risikoaufklärung bei der Anlageberatung von Bedeutung. Vom Bundesgerichtshof wurde nunmehr ein häufiger Streitpunkt höchstrichterlich entschieden. Bankberater mussten Anleger schon im Beratungsgespräch darauf hinweisen, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können. Da es sich bei der Schließung eines offenen Fonds um eine erhebliche Ausnahme vom Grundsatz, dass Anleger ihre Fondsanteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben können, handele, musste der Hinweise unabhängig von einer entsprechenden Nachfrage des Anlegers erteilt werden (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Da die Urteile sich auf offene Immobilienfonds beziehen, sind sie auf den Dachfonds wie den Fonds Stratego Grund nicht unmittelbar anwendbar. Jedoch gelten bei Dachfonds ähnliche Regelungen und Grundprinzipien wie bei offenen Immobilienfonds. Sowohl offene Immobilienfonds als auch Dachfonds basieren auf der täglichen Verfügbarkeit. Und bei beiden Anlageklassen wird dieses Prinzip durch eine gesetzlich geregelte Ausnahme durchbrochen: Die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden - bei Dachfonds ist die Schließung sogar zeitlich unbefristet möglich.

 

Schadensersatzanspruch, wenn Anlageberatung Fehler aufwies

 

Wie sich anhand dieser neuen höchstrichterlichen Entscheidung erkennen lässt, stehen Anlegern im Fall von Beratungsfehlern Schadensersatzansprüche zu. Wenn Anleger des Fonds Stratego Grund Zweifel hegen, ob sie von ihren Bankberatern zutreffend und vollständig beraten wurden (z. B. weil sie vor der tatsächlichen Schließung des Stratego Grund nicht wussten, dass dies möglich ist), dann sollte die Anlageberatung rechtlich überprüft werden. Ob betroffenen Anleger Schadensersatzansprüche zustehen und ob diese erfolgreich durchgesetzt werden können, muss anhand einer Überprüfung des Einzelfalls ermittelt werden. Anleger, die wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Dachfonds investierten. Es sind auch - wie bereits angeführt - Klagen wegen des Stratego Grund bei Gericht anhängig.

 

Weitere Informationen zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs und zum Dachfonds Stratego Grund befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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