PROKON: Vertretung in der Gläubigerversammlung

Aktien Fonds Anlegerschutz
16.05.2014337 Mal gelesen
Am 22.07.2014 findet in Hamburg die Gläubigerversammlung de PROKON Regenerative Energien GmbH statt. Um an dem weiteren Verfahren entscheidend mitzuwirken, sollten Genussrechtsinha-ber ihr Stimmrecht unbedingt wahrnehmen. Wie Anleger das Heft des Handelns auch weiterhin in Händen halten, lesen sie hier.

Mit der Gläubigerversammlung steht nun der nächste entscheidende Termin an, nachdem das Insolvenzgericht sämtliche Forderungen der Genussrechtsinhaber für vorrangig erklärt hatte. Im Juli haben die Gläubiger dann unter Anderem die Möglichkeit, einen Gläubigerausschuss zu wählen und damit das weitere Verfahren mitzubestimmen. Auch der Insolvenzplan wird Gegenstand der Gläubigerversammlung sein. Dieser enthält unter Anderem das Sanierungsziel  und die geplanten Maßnahmen. Für die Genussrechtsinhaber wird dies ein entscheidender Meilenstein sein, der eine erste Richtung im Insolvenzverfahren vorgibt.

                                                                   

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Anleger sollten diese wichtige Einflussnahmemöglichkeit nutzen. Für die Wahrnehmung der Stimmrechte müssen die Genussrechtsinhaber nicht zwingend persönlich in Hamburg anwesend sein. Sie können auch einen Dritten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, mit der Vertretung und Stimmrechtsausübung beauftragen.

 

Anleger, die eine Vertretung und Stimmrechtsausübung durch die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in der Gläubigerversammlung wünschen, finden

 

hier

 

die entsprechenden Vollmachtsunterlagen. Wir bieten eine Vertretung in der Gläubigerversammlung kombiniert mit der Zusendung unseres Newsletters für einmalig nur 30,00 Euro. Bereits seit Anfang des Jahres versenden wir unveröffentlichte Details und Hintergrundinformationen an die bei uns registrierten Anleger.

Hartmut Göddecke

 

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Auf dem Seidenberg 5

53721 Siegburg

Telefon: 02241 / 17 33 - 0

Telefax: 02241 / 17 33 - 44

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