SEB Optimix Ertrag: Können Anleger Ansprüche geltend machen, wenn sie von dem Aus des Fonds überrascht wurden?

SEB Optimix Ertrag: Können Anleger Ansprüche geltend machen, wenn sie von dem Aus des Fonds überrascht wurden?
15.05.2014224 Mal gelesen
Im Jahr 2012 mussten die Anleger des Fonds SEB Optimix Ertrag sich sowohl mit der Schließung als auch dem endgültigen Aus des Dachfonds befassen. Für betroffene Anleger bieten nun zwei neue, im April 2014 getroffene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Interessantes.

Für die Anleger des Dachfonds SEB Optimix Ertrag brachte das Jahr 2012 viele Veränderungen mit sich. Innerhalb von 12 Monaten kam es zur Schließung und dem endgültigen Aus des Dachfonds. Zunächst wurde Anfang 2012 der Fonds geschlossen. Im Dezember 2012 wurde beschlossen, den Fonds SEB Optimix Ertrag aufzulösen. Dass eine solche Entwicklung möglich ist, war zuvor nicht jedem Anleger bekannt. Aufgrund der Beschreibungen von Bankberatern gingen Anleger oftmals davon aus, dass sie ihre Anteile an einem offenen Fonds immer an die Fondsgesellschaft zurückgeben können.

 

Mit Fondsschließungen müssen sich auch Gerichte auseinandersetzen, da enttäuschte Anleger klagen. In den Prozessen kommt es meist (auch) darauf an, ob die Anleger bereits in der Anlageberatung über die Möglichkeit einer Rücknahmeaussetzung informiert wurden bzw. ob die Bankberater dies hätten tun müssen. Diese Frage wurde nun vom Bundesgerichtshof in zwei neuen Entscheidungen beantwortet: Anleger mussten bereits in der Anlageberatung auf das Schließungsrisiko hingewiesen werden. Ein solcher Hinweis mussten sogar ohne eine entsprechende Frage des Anlegers erteilt werden. Denn es handelts sich bei einer Schließung um eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme vom Grundprinzip der jederzeitigen Rückgabe an die Fondsgesellschaft (Urteile vom 29. April 2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Welche Konsequenzen haben diese beiden Urteile für die Anleger des Dachfonds SEB Optimix Ertrag? Da es sich um Entscheidungen zu Anlageberatungen zu offenen Immobilienfonds handelt, können sie nicht unmittelbar auf Anlageberatungen zum SEB Optimix Ertrag oder anderen Dachfonds angewendet werden. Allerdings gelten bei Dachfonds und offenen Immobilienfonds sehr ähnliche Grundprinzipien und gesetzliche Regelungen. Bei beiden Fondsarten gilt die Grundregel, dass Anteile börsentäglich an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Und sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds wird diese Grundregel durchbrochen: Ausnahmsweise kann der Fonds geschlossen werden.

 

Können Anleger des SEB Optimix Ertrag, die von der Schließung und dem anschließenden Aus des Dachfonds überrascht wurden, nun selbst Ansprüche geltend machen? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, wie das individuelle Beratungsgespräch abgelaufen ist. Wies die Beratung Defizite auf (z. B. weil die Berater nicht über die Möglichkeit einer Schließung aufklärten), liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor. Haben Anleger Zweifel, ob ihre Anlageberatung ordnungsgemäß verlief, sollte die Beratung rechtliche überprüft werden. Anleger des SEB Optimix Ertrag, die wissen möchten, wie es um ihren konkreten Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in Fonds SEB Optimix Ertrag investierten.

 

Weitere Informationen den beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und dem Dachfonds SEB Optimix Ertrag befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de