Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return – Können sich Anleger nach dem Aus des Dachfonds noch wehren?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return – Können sich Anleger nach dem Aus des Dachfonds noch wehren?
14.05.2014216 Mal gelesen
Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P teilte das Schicksal zahlreicher offener Fonds: Geschlossen und später aufgelöst. Der BGH entschied nun, dass Anlegern in der Beratung erklärt werden musste, dass Schließungen möglich sind. Können Dachfondsanleger ebenfalls profitieren?

Zuerst wurde die Anteilsrücknahme ausgesetzt und später das Aus des Fonds beschlossen. Mit einer solchen Entwicklung mussten sich bereits die Anleger etlicher offener Immobilienfonds auseinandersetzen. Dieses Geschehen hatte jedoch auch für Dachfonds, die in offene Immobilienfonds investierten, Konsequenzen. Etliche dieser spezialisierten Dachfonds setzten ebenfalls die Anteilsrücknahme aus. Dies widerfuhr auch dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P. Im Februar 2012 setzte der Dachfonds die Anteilsrücknahme aus. Nachdem die Schließung im Mai 2013 verlängert worden war, ereilte den Fonds Ende 2013 das endgültige Aus. Nun soll der Dachfonds bis Juni 2017 abgewickelt werden.

 

Bevor sich dies tatsächlich ignet, war nicht jedem Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P bewusst, dass Schließung und Auflösungen überhaupt möglich sind. Für jene Anleger bieten zwei jüngst ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Interessantes: Das Gericht hatte eine zentralen Frage von Gerichtsprozessen wegen Anlageberatungen zu entscheiden: Mussten die Bankberatern den Anleger bereits während des Beratungsgesprächs erklären, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können? Das Gericht bejahte dies und stellte sogar fest, dass eine solche Aufklärung ungefragt erfolgen musste. Dies deshalb. weil Fondsschließungen eine Ausnahme vom Grundsatz seien, dass Anleger ihre Fondsanteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben können (Urteile vom 29.April 2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

BGH: Bankberater mussten über grundlegende Ausnahme von der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit informieren

 

Auf Dachfonds sind die beiden Entscheidungen nicht unmittelbar anwendbar, da die entschiedenen Fälle Anlageberatungen zu offenen Immobilienfonds behandeln. Allerdinges folgen Dachfonds ähnlichen Grundprinzipien und gesetzlichen Regelungen wie offene Immobilienfonds. Beide Fondsarten beruhen auf dem Grundsatz, dass Anteile börsentäglich an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Und sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds wird dieses Prinzip durch eine gesetzlich geregelte Ausnahme durchbrochen: Die Anteilsrücknahme kann ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden.

 

Wurde im konkreten Beratungsgespräche ordnungsgemäß informiert?

 

Können Anleger des Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P selbst Ansprüche geltend machen? Diese Frage kann nur eine rechtliche Überprüfung des konkreten Anlageberatungsgespräch beantworten. Wenn bei der Beratung durch den Bankberater Fehler passierten (z. B. weil nicht auf die Möglichkeit der Rücknahmeaussetzung hingewiesen wurden), liegt eine Falschberatung vor. In einem solchen Fall stehen Anlegern Schadensersatzansprüche zu. Anleger, die wissen möchten, welche konkreten Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P oder dessen Schwesterfonds beteiligten.

 

Auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich weitere Informationen zum Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P sowie den Urteilen des Bundesgerichtshofs.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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