Morgan Stanley P2 Value: BGH spricht Anlegern Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zu

Morgan Stanley P2 Value: BGH spricht Anlegern Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zu
12.05.2014278 Mal gelesen
Der BGH hat entschieden, dass die Banken auf das Schließungsrisiko des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value hätten hinweisen müssen. Anleger können Schadensersatz geltend machen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zwei Anleger des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value haben vor dem Bundesgerichtshof geklagt. Der Morgan Stanley P2 Value hatte im Oktober 2008 die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. In den konkreten Fällen waren beide Anleger von ihrer Bank, die die Anteile vermittelt hatte, nicht über dieses Schießungsrisiko aufgeklärt worden. Dies hätte nach Ansicht des BGH aber zwingend geschehen müssen und sprach den Anlegern Schadensersatz zu, da die Bank ihre Beratungspflichten verletzt habe.

So wie den geschilderten Fällen ist es etlichen Anlegern des Morgan Stanley P2 Value gegangen. Der offene Immobilienfonds konnte nach seiner Schließung nicht wieder geöffnet werden und wird seit 2010 abgewickelt. Für die Anleger ist die Liquidation in der Regel mit finanziellen Verlusten verbunden.

Das Urteil des BGH vom 29. April 2014 (Az XI ZR 477/12 u.a.) macht aber vielen geschädigten Anlegern des Morgan Stanley P2 Value und auch anderer offener Immobilienfonds wieder Hoffnung, Schadensersatz durchsetzen zu können, sofern die Banken im Rahmen der Anlageberatung nicht auf das Schließungsrisiko hingewiesen haben. Die Möglichkeit die Rücknahme der Anteile auszusetzen, sei für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der gesamten Investitionsphase. Dabei spiele es laut BGH keine Rolle, ob die Schießung des Fonds absehbar war oder nicht. Auch gelte diese Beratungspflicht der Banken für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.

Ob eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorlag und Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. Das Urteil des Bundesgerichtshofs bietet auch Anlegern, die schon einmal erfolglos auf Schadensersatz geklagt haben, nun eine zweite Chance. Denn die Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können, sind durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH deutlich gestiegen.

Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche können sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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