BGH-Urteil: "Widerrufsjoker" nun auch bei Kapitallebensversicherungen & Rentenversicherungen?

BGH-Urteil: "Widerrufsjoker" nun auch bei Kapitallebensversicherungen & Rentenversicherungen?
08.05.2014319 Mal gelesen
Lesen Sie, welche Auswirkungen das Urteil für Versicherungsnehmer von Lebensversicherungspolicen hat - KAP Rechtsanwälte, die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert sind, sehen in dem Urteil des BGH eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Situation

München, den 08.05.2014 - Der vierte Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (kurz BGH), zuständig für Versicherungssachen, hat aktuell am 07.05.2014  ein Urteil gesprochen, das vielen Lebensversicherungs-Anlegern eine erhebliche Verbesserung ihrer derzeitigen Situation verspricht. Der BGH entschied unter dem Aktenzeichen IV ZR 76/11, dass Lebensversicherungsverträge, die zwischen den Jahren 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden, auch heute noch widerrufen werden können.

Welche Auswirkungen hat das Urteil für Versicherungsnehmer von Lebensversicherungspolicen?
KAP Rechtsanwälte, die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert sind , sieht in dem Urteil des BGH eine deutliche Verbesserung  der rechtlichen Situation. "Der Vertrag muss komplett rückabgewickelt werden, Kunden erhalten also nicht nur die eingezahlten Beträge, sondern die Versicherungen müssen auch die so genannten Nutzungen erstatten, die sie zu unrecht mit dem Geld der Kunden gezogen haben." erläutertFachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner von KAP Rechtsanwälte. Anstelle des in der Regel niedrigeren Rückkaufswertes erhalten die Kunden also voraussichtlich eine Rendite auf ihr angelegtes Kapital, die die Versicherung intern erzielt hat. Anzurechnen ist hier lediglich der "Vorteil", den Anleger in Kapitallebensversicherungen aus dem so genannten Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz während der bisherigen Laufzeit hatten, diese Prämien dürften sich jedoch im geringen Bereich bewegen bzw. bei Rentenversicherungen in der Regel ganz entfallen.

Ein weiterer Vorteil  des Urteils des BGH für die Versicherungskunden: "Der Widerruf kann sofort erklärt werden, es sind für die Kunden also keine langen Kündigungsfristen einzuhalten oder Abzüge bei vorzeitiger Kündigung hinzunehmen." so Rechtsanwalt Krause weiter.

Die Entscheidung  vom 07.05.2014 BGH IV ZR 76/11 dürfte für Verbraucher ebenso vorteilhaft sein, wie die bisherigen Entscheidungen zur Widerrufsmöglichkeit bei Verbraucherkreditverträgen, die bereits als so genannter "Widerrufsjoker" bezeichnet wurden. Bei diesen Verträgen hilft der Widerruf Kunden, Darlehen ohne hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zu beenden oder ohne Strafzahlung auf die aktuell günstigen Konditionen zu wechseln. Die Banken haben diese Entscheidungen bereits mehrere Millionen Euro gekostet, hohe Zahlungen dürften nun auch auf diverse Versicherer zukommen, nach Angaben der Süddeutschen Zeitung haben viele Versicherer in Erwartung dieser Zahlungen bereits hohe Rücklagen gebildet.

Weitere Informationen zu dieser Thematik finden bei KAP Rechtsanwälte unter:
www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/vorfaelligkeitsentschaedigung/widerrufs-joker-urteile-bgh/

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