HCI Deepsea Oil Explorer – Wie können sich falsch beratene Anleger wehren?

HCI Deepsea Oil Explorer – Wie können sich falsch beratene Anleger wehren?
30.04.2014451 Mal gelesen
Der Fonds HCI Deepsea Oil Explorer hat bereits verschiedene Rückschläge hinnehmen müssen. Anleger, die Zweifel wegen ihre Beteiligung an diesem Fonds haben, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Der von den beiden großen Emissionshäuser MPC und HCI entwickelte Fonds Deepsea Oil Explorer kam im Jahr 2008 auf den Markt. Die Ölbohrplattform, in welche der Fonds investiert, hat in den vergangenen Jahren verschiedene Schwierigkeiten durchlaufen. Die alles andere als erfreuliche Entwicklung kann bei Anlegern zu Zweifeln führen, ob sie überhaupt die richtige Anlage haben. Insbesondere dann, wenn ihnen nicht bewusst war, dass sie nicht "nur" in eine Kapitalanlage investieren, sondern dass sie sich an einem Wirtschaftsunternehmen - der HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG - beteiligen.

 

In solchen Fällen können Anleger ihre Anlageberatung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Wenn die Beratung, die zu der Beteiligung an dem Fonds HCI Deepsea Oil Explorer führte, Defizite oder Fehler aufweist, kann eine schadensersatzpflichtige Falschberatung vorliegen. Was unterscheidet nun eine ordnungsgemäße von einer fehlerbehafteten Anlageberatung?

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss anleger- und anlagegerecht sein. Um eine anlegergerechte Kapitalanlage auszuwählen, muss von dem Berater eine Anlage ausgewählt werden, die zu den Wünsche und Anlagezielen des Anlegers passt (anlegergerechte Beratung). Wenn ein Anleger beispielsweise jegliches Verlustrisiko ausschließen wollte, so verträgt sich diese nicht mit einer Investition in einen geschlossenen Fonds.

 

Anschließend ist auf die Kapitalanlage selbst zu erläutern - so sollte die Funktionsweise der Kapitalanlage erklärt werden sowie über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden (anlagegerechte Beratung). Hierzu zählt beispielsweise der Hinweis, dass es sich dem Fonds HCI Deepsea Oil Explorer um eine unternehmerische Beteiligung handelt. Daneben gibt es noch weitere Aufklärungspflichten - wie beispielsweise eine zutreffende Information über Provisionen. Ob und welche rechtlichen Optionen den Anleger des Fonds HCI Deepsea Oil Explorer offen stehen, muss anhand des individuellen Einzelfalls überprüft werden.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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