MS Pago-Anleger gegen Lange GmbH und Treuhänderin

MS Pago-Anleger gegen Lange GmbH und Treuhänderin
14.04.2014275 Mal gelesen
Falsche Anlageberatung beim MS Pago Schiffsfonds durch die Lange Vermögensberatung GMBH. RÖSSNER Rechtsanwälte legt Klage für geschädigten Anleger ein.

Der Schiffsfonds "MS Pago" wurde ausschließlich von der Lange Vermögensberatung GmbH vertrieben. Der Fonds weist in vielerlei Hinsicht Besonderheiten auf: Auch in diesem Fonds kamen die zweiseitigen Informationsschreiben der Lange GmbH zum Einsatz. Hier wurde die Fondsbeteiligung fälschlicher Weise als solche mit "hoher Sicherheit" und einer "jederzeitigen Fungibilität" beschrieben. Zudem, so das Schreiben, sei der Fonds "hoch rentabel". Zusätzlich jedoch behauptete die Lange GmbH bei "MS Pago", sie sei selbst als Kommanditistin "hoch beteiligt". Diese Aussagen sind falsch. Die Lange GmbH hat zwischenzeitlich zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch noch im Mai 2010 die falschen Aussagen zu den Beteiligungsverhältnissen wiederholt. Tatsächlich war sie nie an dem Schiffsfonds beteiligt. Die damit vermittelte Sicherheit für den Anleger  ist damit ein reiner Marketing-Trick.

"Hoch rentabel" war die Beteiligung alleine für die wahren Gründungskommanditisten, darunter Herr Michael Lange persönlich und seine ML Schifffahrt GmbH & Co. KG. Diese strukturierten das Fondskonzept so, dass die Gründungskommanditisten auf eine prospektierte Renditeerwartung von mehr als 1.869 % hoffen durften. Neukommanditisten waren im besten Fall mit 186 % dabei.  Schon hier ergibt sich nicht nur eine massiv unfaire Gewinnverteilung, sondern auch eine Verschiebung des Chancen-/Risikoverhältnisses zulasten der Anleger.

Rössner Rechtsanwälte hat für einen Kommanditisten Klage gegen die Lange GmbH, Herrn Lange persönlich und die Treuhänderin, die DVT Dockland Vermögens-Treuhand GmbH, beim Landgericht München I eingereicht. Vor dem Hintergrund der desaströsen wirtschaftlichen Lage der Fondsgesellschaft und der Tatsache, dass das Schiff "nie richtig Geld verdient" hat, bleibt betroffenen Anlegern alleine ihre Ansprüche gegenüber der Lange GmbH und der Treuhänderin geltend zu machen. Unabhängig von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung stehen den Anlegern Ansprüche wegen Prospekthaftung gegen die Treuhänderin zu. Der Prospekt war nach Auffassung von Rössner Rechtsanwälte auf jeden Fall unzureichend.

 

Weitere Fragen beantwortet:
Robert D. Buchmann
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstraße 4
81925 München
Tel.: 089 9989220
E-Mail: info@roessner.de
Informationen auch unter: www.roessner.de/schiffsfonds

 

Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen und institutionelle Anleger bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.
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