Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte hatte für Anleger der benannten Fonds bezüglich der auf der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 beschlossenen Zusammenlegung der kanadischen Zielgesellschaften und der Mitteilung der POC Energy Solutions GmbH an alle Kommanditistenvom 28.02.2014, einen umfangreichen Fragenkatalog an die Geschäftsführung der POC Energy Solutions GmbH übersandt.
Daneben hat die Kanzlei Resch Rechtsanwälte die POC Energy Solutions GmbH zur Übersendung der Kontaktdaten sämtlicher Kommanditisten unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, II ZR 134/11, aufgefordert, um das Abstimmungsergebnis der Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 verifizieren zu können. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass es in einer Personen- bzw. Personenhandelsgesellschaft das selbstverständliche Recht jedes einzelnen Gesellschafters ist, seinen Vertragspartner zu kennen.
POC Energy Solutions GmbH hat mitteilen lassen, dass der genaue Zweck des Informations- und Auskunftsbegehrens nicht nachvollziehbar sei und ein Anspruch auf Übersendung der Kontaktdaten der Mitkommanditisten nicht bestehe.
Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wird die Rechte der Kommanditisten der POC Fonds nunmehr gerichtlich durchsetzen.