WealthCap US Life 4.: Welche rechtlichen Optionen stehen zweifelnden Anleger offen?

WealthCap US Life 4.: Welche rechtlichen Optionen stehen zweifelnden Anleger offen?
10.03.2014287 Mal gelesen
Lebensversicherungsfonds wie der Fonds WealthCap US Life 4. passen nicht zu jedem Anleger. Anleger, die Zweifel wegen ihre Beteiligung an diesem Fonds haben, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Eine Investition in Lebensversicherungen klingt nach einer verlässlichen, grundsoliden und dennoch rentablen Anlagemöglichkeit. Daher erfreuten sich Lebensversicherungsfonds vor einigen Jahren großer Beliebtheit bei Anlegern. Doch es zeigte sich, dass nicht jede Erwartung erfüllt wurde, die an Lebensversicherungsfonds gerichtet wurde. Insbesondere US-Lebensversicherungsfonds wie der Fonds WealthCap US Life 4. entsprechen nicht den ursprünglichen Erwartungen und Anpreisungen. Prognoseabweichungen bereiten US-Lebensversicherungsfonds Schwierigkeiten.

 

Auch der Fonds WealthCap US Life 4. konnte sich dieser Entwicklung nicht entziehen. Die alles andere als erwartungsgemäße Entwicklung kann bei Anleger zu Zweifeln führen, ob sie überhaupt die "richtige" Anlage haben. Insbesondere dann, wenn ein Anleger davon ausging, eine sichere Kapitalanlage zu haben. Dass sich WealthCap-Anleger damit auseinandersetzen, zeigt sich in Anfragen von Anlegern an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. So ist in Anfragen wegen Lebensversicherungsfonds immer wieder zu lesen, dass die Fonds von Bankberatern als sichere und auch zuverlässige Anlagen angepriesen wurden und die Anleger nun enttäuscht sind.

 

In solchen Fällen können Anleger ihre Anlageberatung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Wenn die Beratung, die zu der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds WealthCap US Life 4. führte, Defizite oder Fehler aufweist, kann eine schadensersatzpflichtige Falschberatung vorliegen. Was unterscheidet nun eine ordnungsgemäße von einer fehlerbehafteten Anlageberatung?

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss anleger- und anlagegerecht sein. Um eine anlegergerechte Kapitalanlage auszuwählen, muss von dem Berater eine Anlage ausgewählt werden, die zu den Wünsche und Anlagezielen des Anlegers passt (anlegergerechte Beratung). Wenn ein Anleger beispielsweise jegliches Verlustrisiko ausschließen wollte, so verträgt sich diese nicht mit einer Investition in einen geschlossenen Fonds. Anschließend ist auf die Kapitalanlage selbst zu erläutern - so sollte die Funktionsweise der Kapitalanlage erklärt werden sowie über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden (anlagegerechte Beratung). Hierzu zählt beispielsweise der Hinweis, dass es sich dem Fonds WealthCap US Life 4. um eine unternehmerische Beteiligung handelt. Daneben gibt es noch weitere Aufklärungspflichten - wie beispielsweise eine zutreffende Information über Provisionen.

 

Ob und welche rechtlichen Optionen den Anleger des Fonds WealthCap US Life 4. offen stehen, muss anhand des individuellen Einzelfalls überprüft werden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in WealthCap-US-Lebensversicherungsfonds investierten.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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