Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P: Auch nach der Ausschüttung haben Anleger rechtliche Fragen

Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P: Auch nach der Ausschüttung haben Anleger rechtliche Fragen
03.03.2014345 Mal gelesen
Vor rund 2 Monaten wurde das Aus des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P beschlossen. Doch auch nach der ersten Abwicklungsauszahlung möchten Anleger über ihre rechtlichen Möglichkeiten Bescheid wissen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Die erste Ausschüttung nach dem Aus des Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P (ISIN: DE000SEB1AB7) kam zügig. Ende Januar 2014 - also rund 1 ½ Monate nach dem Aus - wurde Geld an die Anleger überwiesen. Nunmehr beginnt das Warten auf die nächste Ausschüttung. Wie viel Geld der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return dabei auszahlen wird, hängt auch davon ab, welche Beträge die ebenfalls in Abwicklung befindlichen Zielfonds ausschütten. Da die Abwicklung der Zielfonds teilweise ebenfalls bis in Jahr 2017 andauern soll (SEB Immoinvest, CS Euroreal), wird es noch einige Zeit dauern, bis erkennbar ist, welches Ergebnis die Auflösung des Dachfonds für die Anleger unter dem Schlussstrich erbringen wird.

 

Dass nicht alle Anleger dieses Endergebnis abwarten möchten, zeigt sich an Anfragen von Anleger der drei aufgelösten Santander Vermögensverwaltungsfonds an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Nach der Auflösung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P und auch noch nach der ersten Auszahlung der Fonds gingen Anfragen von Anlegern ein. Dabei äußerten die anfragenden Anleger immer wieder die Sorge, dass sie bei der Entscheidung, an der "Vorgängerin" SEB Vermögensverwaltung oder dem Dachfonds teilzunehmen, möglicherweise falsch beraten wurden.

 

Haben Anleger Zweifel an ihrer damaligen Beratung - vielleicht auch deshalb, weil sie nichts von der Möglichkeit der Schließung und Auflösung erfuhren - sollte die Anlageberatung überprüft werden. Denn bei der Anlageberatung müssen Bank verschiedene Aufklärungs- und Informationspflichten beachten. Passierten bei der Beratung durch den Bankberater Fehler, liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor.

 

Eine solche fehlerhafte Beratung kann nicht nur dann vorliegen, wenn der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P nicht zu den Anlagezielen passt, sondern beispielsweise auch dann, wenn Anlegern nicht erklärt wurde, dass Fonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Dies sind nur einige Beispiele, die einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

 

Ob und welche konkreten rechtlichen Möglichkeiten den Anlegern des Dachfonds offenstehen, kann nur durch eine Überprüfung des Einzelfalls ermittelt werden. Anleger, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits (außergericht und vor Gericht) Mandanten, die sich an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Total Return P beteiligten.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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