28.02.2014: Vorfälligkeitsentschädigungen zurück oder bessere Darlehenskonditionen bei Widerruf von Darlehensverträgen

28.02.2014: Vorfälligkeitsentschädigungen zurück oder bessere Darlehenskonditionen bei Widerruf von Darlehensverträgen
28.02.2014323 Mal gelesen
Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen berechtigt zum Rückverlangen von gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen gegenüber der Bank und/ oder Vereinbaren von günstigeren Zinskonditionen mit der Bank. Widerruf ist immer noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung falsch war.

Achtung: Baukredit, Immobilienfinanzierung oder andere Darlehen - Vorfälligkeitszinsen zurück holen und bessere Konditionen mit der Bank vereinbaren

Wer in den 2000er Jahren einen Baukredit oder ein anderes Darlehens aufgenommen hat und für dieses aufgrund vorzeitiger Ablösung Vorfälligkeitszinsen zahlen musste, kann diese eventuell von der Bank wieder erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt und dass die Widerrufsbelehrung, die die Bank verwendet hat, falsch war.

Ist das der Fall, kann der Darlehensvertrag immer noch widerrufen werden; auch wenn das Darlehen bereits abgewickelt ist.

Manch ein Bauherr hat ein Darlehen aufgenommen über eine Laufzeit von 20 oder mehr Jahren, konnte es aber bereits nach einigen Jahren ablösen.

Das Gesetz erlaubt eine reguläre Kündigung nach 10 Jahren. Nimmt man dieses Kündigungsrecht in Anspruch und löst das Darlehen nach 10 Jahren zB ab, verlangt die Bank sogenannte Vorfälligkeitszinsen als Entschädigung für die ihr "verloren gegangenen" Zinsen. Diese können sehr hoch sein, sodass es den Verbraucher wirtschaftlich stark belasten kann.

Ein Verbraucherdarlehen muss aufgrund des Verbraucherrechts mit einer Widerrufsbelehrung zugunsten des Darlehensnehmers versehen sein.

Diese Widerrufsbelehrung unterliegt sehr strengen formal juristischen Vorgaben. Werden diese nicht eingehalten, ist die Widerrufsbelehrung falsch. Die Folge ist, dass laut Bürgerlichem Gesetzbuch die Darlehensverträge immer noch widerrufen werden können, sogenanntes ewiges Widerrufsrecht. Widerruft der Verbraucher das Darlehen, hat die Bank keinen Anspruch mehr auf Einbehaltung der Vorfälligkeitszinsen mit der Folge, dass der Verbraucher die Vorfälligkeitszinsen und unter Umständen auch die regulär gezahlten Zinsen von der Bank zurück verlangen kann.

Ebenso verhält es sich, wenn der Verbraucher Interesse an günstigeren Zinskonditionen hat. Noch vor ein paar Jahren waren die Zinsen, die für ein Darlehen vereinbart wurden höher als heute beim Niedrigzinsniveau. Insofern lohnt es sich wirtschaftlich, das bereits bestehende Darlehen in ein anderes mit besseren Konditionen umzuwandeln. Auch hier liegt der Anspruch darauf in der Widerrufsbelehrung. War diese falsch, kann das Darlehen noch immer widerrufen werden und mit der Bank eine günstigere Finanzierung abgeschlossen werden.

Die Überprüfung der Widerrufsbelehrungen ist sehr detailliert und streng formal. Der Bundesgerichtshof hat vielzählige Widerrufsbelehrungen auf deren Korrektheit hin überprüft und hat viele davon als falsch eingestuft, mit der Folge, dass die Verträge widerrufen werden konnten.

Besonders interessant ist das für Verträge, die vor dem 10.06.2010 geschlossen wurden, da anschließend die Gesetzeslage ein wenig verändert wurde.

Die Kanzlei Köhler vertritt viele Mandanten, die Darlehensverträge widerrufen um günstigere Konditionen zu verhandeln oder Vorfälligkeitsentschädigungen wieder zu erhalten.

Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler unter der Rufnummer: 030 / 6500 6597 oder per Email an die: info@investmentschutz.de.