Infinus-Geschädigte - KAP Rechtsanwälte erstreiten dingliche Arreste (LG Dresden)

Infinus-Geschädigte - KAP Rechtsanwälte erstreiten dingliche Arreste (LG Dresden)
24.02.20141002 Mal gelesen
Das LG Dresden hat durch den Erlass von dinglichen Arresten in von uns vertretenen Verfahren die Möglichkeit eröffnet, auf die sichergestellten Vermögen der Verantwortlichen der Infinus zuzugreifen und diese für ...

München, den 24.02.2014 - Endlich wieder gute Neuigkeiten für Anleger, die in ein Produkt der Infinus-Gruppe investiert haben: das Landgericht Dresden hat durch den Erlass von dinglichen Arresten in von uns vertretenen Verfahren die Möglichkeit eröffnet, auf die sichergestellten Vermögen der Verantwortlichen der Infinus zuzugreifen und diese für unsere Mandanten schon einmal zu sichern.

Die sichergestellten Vermögenswerte, auf die mit diesen dinglichen Arresten zugegriffen werden kann, lesen sich wie die Einkaufsliste für ein Luxus-Kaufhaus: Edle Uhren, Schmuck, Kunstwerke, Autos und ganze Goldbarren finden sich dort neben den Angaben von Kontoguthaben und Immobilien.

Die Möglichkeit, dingliche Arreste zu beantragen haben grundsätzlich alle Anleger, die in Papiere der Future Business KGaA, der Infinus AG, der Prosavus AG oder der ecoConsort AG investiert haben. Allerdings ist hier Eile geboten, denn die sichergestellten Vermögenswerte von rund Euro 14 Mio. werden aller Voraussicht nach nicht ausreichen, um die Ansprüche aller Anleger zu befriedigen und im Arrestverfahren darf sich derjenige zuerst bedienen, der zuerst den Beschluss erstreiten kann. Von daher sollten sich betroffene Anleger schnellstmöglich über die Möglichkeiten der Beantragung eines solchen Sicherungsmittels und ggf. der darüber hinaus bestehenden Vorgehensweisen informieren.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an: 089-41.61 72.75-0