WealthCap US Life Dritte: Was können Anleger unternehmen, wenn sie an ihrer Kapitalanlage zweifeln?

WealthCap US Life Dritte: Was können Anleger unternehmen, wenn sie an ihrer Kapitalanlage zweifeln?
20.02.2014345 Mal gelesen
Nicht jede Kapitalanlage passt zu jedem Anleger. Dies gilt auch für unternehmerische Beteiligungen wie den Lebensversicherungsfonds WealthCap US Life Dritte. Anleger, die Zweifel wegen ihre Beteiligung an diesem Fonds haben, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Lebensversicherungsfonds waren vor der Finanzkrise ein durchaus beliebtes Anlageprodukt. Immerhin lassen Lebensversicherungen an eine sichere und verlässliche Investition denken. Doch nicht jede Kapitalanlage erfüllt die einstigen Prognosen - insbesondere US-Lebensversicherungsfonds wie der Fonds WealthCap US Life Dritte entsprechen nicht den ursprünglichen Erwartungen und Anpreisungen. Abweichungen bei den Sterbetafeln bereiten US-Lebensversicherungsfonds Schwierigkeiten.

 

Diese unliebsame Entwicklung, die auch den Fonds WealthCap US Life Dritte nicht vollkommen unberührt ließ, kann bei dessen Anleger zu Zweifeln führen, wenn diese davon ausgingen, eine sichere und zuverlässige Kapitalanlage zu haben. Das sich Anleger damit auseinandersetzen, zeigt sich in Anfragen von Anlegern an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. So klingt in diesen Anfragen immer wieder an, dass der Fonds WealthCap US Life Dritte (oder auch Schwesterfonds) von Bankberatern als sichere und zuverlässige Anlagen angepriesen wurden.

 

In solchen Fällen können Anleger ihre Anlageberatung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Wies die Beratung, die zu der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds WealthCap US Life Dritte führte, Defizite oder Fehler auf, kann eine schadensersatzpflichtige Falschberatung vorliegen. Was unterscheidet nun eine ordnungsgemäße von einer fehlerbehafteten Anlageberatung?

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss anleger- und anlagegerecht sein. Um eine anlegergerechte Kapitalanlage auszuwählen, muss von dem Berater eine Anlage ausgewählt werden, die zu den Wünsche und Anlagezielen des Anlegers passt (anlegergerechte Beratung). Anschließend ist auf die Kapitalanlage selbst zu erläutern - so sollte die Funktionsweise der Kapitalanlage erklärt werden sowie über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden (anlagegerechte Beratung). Hierzu zählt beispielsweise der Hinweis, dass es sich dem Fonds WealthCap US Life Dritte um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die wegen der wirtschaftlichen Tätigkeit mit Verlustrisiken behaftet ist. Daneben gibt es noch weitere Aufklärungspflichten - wie beispielsweise eine zutreffende Information über Provisionen.

 

Ob und welche rechtlichen Optionen den Anleger des Fonds WealthCap US Life Dritte offen stehen, muss anhand des individuellen Einzelfalls überprüft werden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in diesen Lebensversicherungsfonds investierten.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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