Die erste Zahlung nach dem Aus des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (WKN: SEB1AM; ISIN: DE000SEB1AM4) haben die Anleger bereits Ende Januar 2014 bekommen. Was die kommenden Ausschüttungen für die Anleger erbringen werden, kann nur abgewartet werden. Denn die Höhe der Auszahlung ist "abhängig von den Auszahlungen der Immobilien(ziel-)fonds", wie im Begleitschreiben der Ausschüttung ausgeführt wird. Die künftigen Auszahlungen des Dachfonds hängen daher zentral von den Ausschüttungen der offenen Immobilienfonds CS Euroreal, AXA ImmoSelect oder auch SEB Immoinvest ab.
Überprüfung der Anlageberatung als Ansatzpunkt
Doch nicht alle Anleger möchten abwarten, was die bis 2017 andauernde Abwicklung unter dem Strich einbringen wird. Dies ergibt sich aus Anfragen an die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen, die auch im Jahr 2014 weiter kontinuierlich eingehen. Der Hauptanlass für die Anfragen ist nach wie vor die Auflösung des Dachfonds im Dezember 2013. Da die Schließung und auch das spätere Aus sich für nicht wenige Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P überraschend ereignete, regen sich bei einigen Anlegern Zweifel an ihrer Kapitalanlage. So mancher Anleger verspürt Zweifel, ob seinerzeit überhaupt die "richtige" Anlageentscheidung getroffen wurde bzw. zutreffen über den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P bzw. dessen Vorgängerin (SEB Vermögensverwaltung) informiert worden zu sein.
Wenn Anleger Zweifel an den damaligen Beratungen haben, sollte die Anlageberatung überprüft werden. Eine fehlerhafte Beratung kann nicht nur dann vorliegen, wenn der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P nicht zu den Anlagezielen passt, sondern beispielsweise auch dann, wenn Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Dies sind nur einige Beispiele, die einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Rechtliche Optionen hängen vom Einzelfall ab
Da solchen Ansprüchen auf der individuellen Anlageberatung basieren, bedarf es einer Überprüfung des Einzelfalls. Anleger, die wissen möchten, welche konkreten Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Total Return P.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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