Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P – Auch nach der Ausschüttung haben Anleger rechtliche Fragen

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P – Auch nach der Ausschüttung haben Anleger rechtliche Fragen
14.02.2014248 Mal gelesen
Die erste Ausschüttung des in Abwicklung befindlichen Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ist an die Anleger geflossen. Doch auch nach der ersten Auszahlung gibt es Anleger, die wissen möchten, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen offen stehen.

Die Abwicklung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P hat für die Anleger die erste erfassbare Folge: Sie erhielten Ende Januar 2014 die erste Ausschüttung nach dem Aus des Dachfonds im Dezember 2013. Nun beginnt die Anleger beginnt das Warten auf die nächste Ausschüttung. Dass jedoch nicht alle Anleger des Dachfonds sich auf die Abwicklung einlassen möchten, zeigt sich durch Anfragen an die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Auch nach der ersten Auszahlung gehen nach wie vor Anfragen bezüglich des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ein.

 

Auch nach der ersten Ausschüttung haben Anleger Fragen

 

Der Hauptanlass für die Anfragen ist nach wie vor die Auflösung des Dachfonds im Dezember 2013. Da die Schließung und auch das spätere Aus sich für nicht wenige Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P überraschend ereignete, regen sich bei einigen Anlegern Zweifel an ihrer Kapitalanlage. Ein Anlass für solche Zweifel kann das Gefühl sein, dass die Entscheidung, an der "Vorgängerin" SEB Vermögensverwaltung oder dem Dachfonds teilzunehmen, auf einer nicht vollständigen und umfassenden informierenden Beratung beruht. Wenn Anleger Zweifel an den damaligen Beratungen haben, sollte die Anlageberatung überprüft werden - insbesondere dann, wenn sie nicht wussten, dass der Fonds geschlossen und aufgelöst werden kann.

 

Wenn bei der Beratung durch den Bankberater Fehler passierten, liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor. Eine solche fehlerhafte Beratung kann darauf basieren, dass der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P nicht zu den Zielen und Wünschen des Anlegers passt. Des Weiteren musste Anleger erklärt werden, dass Fonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Dies sind nur einige Beispiele, die einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

 

Einzelfall ist entscheidend für die rechtlichen Möglichkeiten

 

Ob und welche konkreten rechtlichen Optionen Anlegern offenstehen, kann nur durch eine Überprüfung des individuellen Falls ermittelt werden. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Total Return P.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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