MS Frisia Aller und MS Handorf: mzs Rechtsanwälte sehen Prospektfehler

MS Frisia Aller und MS Handorf: mzs Rechtsanwälte sehen Prospektfehler
10.02.2014293 Mal gelesen
MS Frisia Aller und MS Handorf: Fehlkalkulation wirkt sich negativ auf Wirtschaftlichkeit aus. Prospektfehler kann Schadensersatz begründen.

Der von der Reederei Hartmann zur Finanzierung der Schiffe MS Frisia Aller (Vollcontainerschiff) und MS Handorf (Supramaxbulkcarrier) seit 2007 vertriebene Fonds hat wie viele Schiffs- und Containerfonds aktuell mit stetig steigenden Betriebskosten bei ständig sinkender Charterrate zu tun. Um ein Fondsvermögen von über 50 Millionen Euro aufzubringen,  mussten 57 % des Fondsvolumens über Anleger fremdfinanziert werden. Anleger mussten tief in die Tasche greifen, wenn sie von den versprochenen Gewinnen profitierten wollten: Es ging immerhin um eine Mindestbeteiligungssumme von 30.000 Euro zuzüglich 3 % Agio.

mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf befassen sich seit Jahren intensiv mit geschlossenen Fonds und insbesondere Schiffsfonds mit hohen Mindestbeteiligungssummen. Rechtsanwalt Martin Fink: "Gerade diese hohen Summen werden den Anlegern heute zum Verhängnis. Oft wird im Rahmen eines auf Sicherheit setzenden Portfolios eine Schiffsbeteiligung nur zugefügt, da man den Versprechen auf hohe Renditen und der angeblichen Sicherheit der Anlage vertraut hatte! Nicht selten wurden aufgelöste Lebensversicherungen, ein ganzes Erbe oder eine komplette Altersversorgung investiert!"

"Nach mzs vorliegenden Studien aus dem Jahr 2007 hatte sich seit 2000 bis 2005 eine deutliche Kostenzunahme der Schiffsbetriebskosten gezeigt. Nach der uns vorliegenden Studie hätte die Fondsgesellschaft mit einer Betriebskostenzunahme in Höhe von 3,25 % für den Supramaxbulkcarrier (MS Handorf) und für den Betrieb des Containerschiffes sogar mit einer Betriebskostenzunahme von durchschnittlich 6 % rechnen müssen. Prospektiert wurden lediglich 2 %. Dies wirkt direkt negativ auf die Wirtschaftlichkeit des Fonds und die Rendite der Anleger aus und stellt eine klare Fehlkalkulation des Fonds dar."

Nach Meinung von mzs Rechtsanwälte ist das eine klare Fehlkalkulation des Fonds und somit ein die Schadensersatzpflicht auslösender Prospektfehler! Schadensersatzforderungen sollten jetzt gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds gestellt und damit ein Rettungsanker für sonst sicher weiter schwindendes Vermögen geworfen werden. Martin Fink:" Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Situation auf dem Schiffscontainermarkt in absehbarer Zeit maßentscheidend verändert!"

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/aktuelles.html

 

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