Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Erste Auszahlung an die Anleger

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P: Erste Auszahlung an die Anleger
27.01.2014178 Mal gelesen
Die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P erhalten die erste Ausschüttung nach der Auflösung des Fonds. Doch trotz der Auszahlung gibt es Anleger, die sich über ihre rechtlichen Optionen erkundigen.

Nach der Auflösung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P im Dezember 2013 nimmt nun die erste Ausschüttung Gestalt an: Rund 1/5 des Anteilswerts soll am 27.01.2014 an die Anleger ausgezahlt werden. Bei dieser Ausschüttung werden die vorhandenen flüssigen Mittel ausgekehrt. Bei den hieran anschließenden Ausschüttungen kommt es unter anderem darauf an, wie sich die Abwicklung der Zielfonds des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P gestaltet. Bei den Zielfonds handelt es sich schwerpunktmäßig um offene Immobilienfonds, die sich teilweise selbst in der Auflösung befinden.

 

Das rund 2 Jahre nach der Schließung beschlossene Aus des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P und der beiden Schwesterfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz und Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return hat im Ende 2013 und Anfang 2014 zu Anfragen von Anlegern an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführt. Ein immer wieder genanntes Anliegen dieser Anfragen ist die Frage, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten den Anlegern des Dachfonds offenstehen, weil Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P das Gefühl haben, dass sie bei der Entscheidung, an der "Vorgängerin" SEB Vermögensverwaltung oder dem Dachfonds teilzunehmen, falsch beraten wurden.

 

Diese Fragstellung wird im Zuge der Auflösung - die für nicht wenige Anleger überraschend sein dürfte - wohl weiterhin brisant bleiben. Haben Anleger Zweifel an der damaligen Beratung - vielleicht auch deshalb, weil sie nichts von der Möglichkeit der Schließung und Auflösung erfuhren - sollte die Anlageberatung überprüft werden. Passierten bei der Beratung durch den Bankberater Fehler, liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor.

 

Eine solche fehlerhafte Beratung kann nicht nur dann vorliegen, wenn der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P nicht zu den Anlagezielen passt, sondern beispielsweise auch dann, wenn Anlegern nicht erklärt wurde, dass Fonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten die Anleger auch zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden. Dies sind nur einige Beispiele, die einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

 

Ob und welche konkreten rechtlichen Optionen Anlegern offenstehen, kann nur durch eine Überprüfung des individuellen Falls ermittelt werden. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Total Return P.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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